Leiche auf der Couch nicht zumutbar: Salzburg ändert Gesetz

Symbolbild
Nach tragischem Fall in Salzburg kommt jetzt eine Lösung: Tote sollen auch ohne Beschau abtransportiert werden.

Im Sommer 2021 musste eine Familie in Salzburg ihre Wohnung eine Nacht lang mit einer Leiche teilen, weil am Abend kein Arzt mehr für die Totenbeschau erreichbar war. 

Auf diesen Fall machte Volksanwalt  Bernhard Achitz im Jänner aufmerksam. Nun reagieren Stadt und Land Salzburg und kündigen eine gesetzliche Änderung an. Künftig sollen Leichen auch dann abtransportiert werden, wenn sie noch nicht ärztlich beschaut werden konnten.

"Also, wo legen wir die Leiche hin?"

Zum Vorfall: Eine 55-Jährige Wienerin war bei der Familie in Salzburg-Stadt zu Besuch und brach plötzlich auf der Terrasse zusammen. Sie erlitt dabei eine stark blutende Wunde. Die Familie leistete die Erstversorgung, Rettung und Notarzt waren kurz darauf vor Ort. Sie konnten der Frau aber nicht mehr helfen.

Wie sich bei der Obduktion herausstellte, starb sie an einem Aorten-Riss. Der Fall wurde kürzlich durch die ORF-Sendung "Bürgeranwalt" publik. 

In der Nacht - die Frau starb gegen 22 Uhr - waren weder Amtsarzt noch Bestatter zu erreichen, und die Rettung erklärte, sie dürfe keine Leichen abtransportieren, schilderte Birgit S. in der Sendung. Die Ärztin sagte daraufhin zu ihr: "Also, wo sollen wir die Leiche jetzt hinlegen?"

Warten bis zum nächsten Morgen

Die Salzburgerin lebt mit ihrem Lebensgefährten, ihrem damals 14 Monate alten Sohn und ihrer 14-jährigen Tochter in einer 80-Quadratmeter-Wohnung. Die einzige Möglichkeit, die Leiche über Nacht zu lagern, war die Couch im Wohnzimmer. 

"Es war schon schwer genug, dass wir den Tod meiner Bekannten miterleben mussten. Aber dann auch noch die Leiche in der Wohnung zu haben, war sehr belastend", sagte Birgit S. 

Der Amtsarzt kam dann am nächsten Morgen gegen 7.45 Uhr und führte die Totenbeschau durch, dann wurde die Leiche endlich abtransportiert. 

Gesetzliche Lösung

Die Volksanwaltschaft stellte einen Missstand in der Verwaltung fest. „Das ist nicht zumutbar“, sagte Volksanwalt Achitz: „In einer Stadt wie Salzburg muss es möglich sein, Alternativen zu finden. Entweder, die Stadt regelt die Zuständigkeit bzw. die Erreichbarkeit der Leichenbeschau-Ärztinnen und -Ärzte aus, oder das Land muss das Gesetz ändern."

Ein Sprecher der Stadt Salzburg erklärte in der ORF-Sendung zu dem Missstand, dass man mit der Ärztekammer verhandelt habe, die Verhandlungen seien aber an "finanziellen Vorstellungen" gescheitert. Daher habe man das Land Salzburg kontaktiert - und dieses hat nun eine Gesetzesänderung angekündigt. 

Künftig dürfen Leichen aus Wohnungen auch unbeschaut abtransportiert werden. Die Totenbeschau wird dann in der Leichenkammer des Bestatters vorgenommen. Volksanwalt Achitz: „Es freut mich, dass es jetzt schnell zu einer guten Lösung kommen wird.“

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