Kurz wechselt in den Nationalrat und beantragt selbst die Aufhebung seiner Immunität

NATIONALRAT - SONDERSITZUNG: KURZ
Kurz will die Aufhebung selbst beantragen, damit die Ermittlungen rasch fortgesetzt werden können. Geschützt wäre er aber ohnehin nicht gewesen.

Sebastian Kurz ist heute als Bundeskanzler zurückgetreten und kündigte an, in den Nationalrat zu wechseln. Er will dort die Funktion des Klubobmanns übernehmen.

Was bedeutet das für seine laufenden Strafverfahren? Müssen sie abgebrochen werden, weil ihn nun seine neue Immunität als Abgeordneter vor Verfolgung schützt?

Die Frage geht Kurz offensiv an: Er wird selbst die Aufhebung seiner Immunität beantragen, gab er noch am Samstagabend bekannt.

Er wolle, dass die Ermittlungen gegen ihn rasch fortgesetzt werden können und er seine Unschuld beweisen kann.

Die Immunität hätte ihn aber ohnehin nicht geschützt, sagt Parlamentarismus-Experte Werner Zögernitz im KURIER-Gespräch. Verfassungsjurist Heinz Mayer meinte in der "ZiB Spezial" am Samstagabend hingegen, dass das erst geklärt werden müsse.

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