Kurz könnte Erster werden, dem Misstrauen ausgesprochen wird

Kurz könnte Erster werden, dem Misstrauen ausgesprochen wird
Die wichtigsten Fakten zum Misstrauensantrag, dem schärfsten Mittel der parlamentarischen Kontrolle.

Noch lässt sich nicht seriös abschätzen, ob der von der Liste Jetzt angekündigte Misstrauensantrag in der Nationalrats-Sondersitzung am kommenden Montag (27.5.) gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz Erfolg haben wird.

Sowohl SPÖ als auch FPÖ ließen bis Montagmittag offen, ob und wie sie bei dem Antrag, Kurz das Vertrauen zu versagen, mitstimmen werden. Rot und Blau spielen in diesem Fall deshalb so eine wichtige Rolle, weil nur diese beiden Parteien gemeinsam eine parlamentarische Mehrheit gegen die ÖVP zusammenbringen können.

Weder SPÖ noch FPÖ kommen nur mit der Liste Jetzt auf die erforderliche Zahl von 92 Abgeordneten. Und die Neos haben sich bereits festgelegt, dem Kanzler nicht das Misstrauen aussprechen zu wollen - um eine "Staatskrise" zu verhindern, wie Parteichefin Beate Meinl-Reisinger sagte.

 

Wie auch immer dieser Krimi ausgeht: Auf jeden Fall bringt die mögliche Amtsenthebung des türkisen Regierungschefs das parlamentarische Instrument des Misstrauensvotums in die öffentliche Wahrnehmung. Grund genug, die wichtigsten Fragen dazu zu beantworten.

Was ist ein Misstrauensantrag?

Dass Misstrauensvotum ist sozusagen die ultima ratio der parlamentarischen Kontrolle der Regierung. Geregelt ist es in Artikel 74 der Bundesverfassung: "Versagt der Nationalrat der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder durch ausdrückliche Entschließung das Vertrauen, so ist die Bundesregierung oder der betreffende Bundesminister des Amtes zu entheben."

Eingebracht werden kann ein Misstrauensantrag jederzeit von fünf Abgeordneten. Um einem Mitglied der Bundesregierung das Vertrauen zu versagen, muss die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein (Quorum), eine einfache Mehrheit genügt.

 

Wie geht es nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum weiter?

Nachdem der Nationalrat einem Regierungsmitglied das Vertrauen versagt hat, muss der Bundespräsident das betreffende Regierungsmitglied seines Amtes entheben - und zwar "unverzüglich", wie der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, gegenüber dem KURIER betont.

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Ludwig Adamovich

Das bedeutet nicht, dass das innerhalb von Sekunden passieren muss - aber innerhalb einer "unverzüglichen, zumutbaren Zeitspanne", sagt Adamovich.

War überhaupt schon einmal ein Misstrauensantrag erfolgreich?

Nein, noch nie. Von den 185 seit 1965 eingebrachten Anträgen, einem Mitglied der Bundesregierung das Vertrauen zu versagen, fand kein einziger eine Mehrheit.

Warum dann das alles?

In letzter Zeit wären Misstrauensvoten "eher zum politischen Gag geworden", meint Parlamentarismus-Experte Werner Zögernitz.

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Werner Zögernitz

Früher wäre die Dringliche Anfrage, die in jedem Plenum von fünf Abgeordneten eingebracht werden kann, ein wichtiger Punkt der parlamentarischen Kontrolle gewesen, sagt Zögernitz. Nachdem diese mit der Zeit jedoch zu einem üblichen Tagesordnungspunkt wurde, habe die Opposition "etwas Neues gesucht, um Aufmerksamkeit zu erregen" - und wäre beim Misstrauensantrag fündig geworden.

Wann wurde der bislang letzte Misstrauensantrag eingebracht?

Das ist noch nicht einmal einen Monat her. Am 25. April brachte die SPÖ den Antrag ein, Vizekanzler Heinz-Christian Strache das Vertrauen zu versagen. Begründung: Der FPÖ-Vositzende stehe für das System des schlampigen Umgangs bzw. der mangelnden Distanz zum Rechtsextremismus. Die Abgeordneten von Neos und Jetzt stimmten mit den Sozialdemokraten, die ÖVP-FPÖ-Koalition wehrte den Antrag mit ihrer Mehrheit jedoch ab.

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Heinz-Christian Strache

Wie viele Misstrauensanträge wurden seit den letzten Wahlen eingebracht?

Bisher wurden in dieser Gesetzgebungsperiode acht Misstrauensanträge eingebracht. Der letzte wie erwähnt im April gegen Strache, die übrigen sieben gegen FPÖ-Innenminister Herbert Kickl. Der erste übrigens bereits im März 2018, also nur drei Monate nach der Angelobung von Türkis-Blau. Eingebracht wurde er von der Liste Pilz wegen der bis heute heiß umstrittenen Razzia beim Verfassungsschutz (BVT).

Sind das viele?

Eher ja. In der vorigen Gesetzgebungsperiode (Kabinette Faymann II bzw. Kern) wurden insgesamt 13 Misstrauensanträge eingebracht, allerdings in vier Jahren. Der gegen Kurz wäre der neunte in nur eineinhalb Jahren.

Den Rekord hält freilich das Kabinett Faymann I (2008 bis 2013) mit satten 41 Misstrauensanträgen - großteils eingebracht von FPÖ und BZÖ.

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