Das Problem dabei: Vertreter von epicenter.works, dem Forums Informationsfreiheit sowie von Transparency International halten das Gesetz über weite Strecken für zahnlos und misslungen.
"Eigentlich wäre die Whistleblower Protection Directive ein sinnvolles Anti-Korruptionstool, um Fehlverhalten in Behörden und Firmen zu vermeiden - es geht um Prävention", sagt der Korruptionsexperte Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit. Zu einem gut funktionierenden, transparenten Staat gehöre, "dass Menschen, die das Richtige tun und Missstände aufzeigen, die Sicherheit haben müssen, keinen Schaden zu erleiden". Ziel der Gesellschaft müsse sein, Zivilcourage zu unterstützen und Menschen zu ermutigen, Fehlverhalten aufzudecken - doch genau das schaffe der Gesetzesentwurf nicht.
"Whistleblowing hat einen erheblichen Mehrwert für Unternehmen", sagt Wirtschaftsanwältin Katharina Kitzberger, die sich für den österreichischen Ableger von Transparency International mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt hat.
Was NGOs beim Gesetzesentwurf vermissen
Es sei zwar zutreffend, dass beispielsweise die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Möglichkeit bietet, online und anonym korrupte Vorgänge zu melden. "Aus Sicht der Unternehmen ist diese Variante aber nicht ideal. Denn wenn die Justiz zu ermitteln beginnt, ist der Schaden oft schon angerichtet, dann steht die Polizei vor der Tür, es müssen beispielsweise Anwälte und Litigation-PR bemüht werden", sagt Kitzberger.
Funktionierende Hinweisgeber-Systeme würden viel früher ansetzen. Konkret können sich hier Mitarbeiter auch anonym an Vertrauenspersonen im eigenen Unternehmen wenden und bleiben vor Repressalien verschont, wenn sie problematische oder korrupte Praktiken benennen. Wie genau dieser rechtliche Schutz aussieht, definiert ein gutes Whistleblower-Gesetz. Doch genau das vermissen die erwähnten NGOs beim Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums.
Laut Kitzberger könnten potenzielle Whistleblower bei dem vorgelegten Gesetzesentwurf nur schwer bis gar nicht abschätzen, unter welchen Voraussetzungen sie unter den Schutz des Whistleblowings fallen. Und aus Sicht der Unternehmer bleibe unklar, wie genau die Einrichtung für einen guten Whistleblower-Schutz aussehen soll.
Querulantentum
Die Behauptung, dass Whistleblower-Einrichtungen in Unternehmen das Vernadern und das Querulantentum fördern, weisen die NGOs zurück. Laut Experte Huter gibt es keine belastbaren Zahlen, die diese Behauptung unterstützen. "Beim Whistleblower-Schutz geht es unter anderem darum, ob Menschen, die Missstände melden und danach Repressionen wie beispielsweise eine Entlassung erleiden, gesetzlich geschützt werden." In den USA würden Whistleblower sogar mit finanziellen Anreizen belohnt: "Führen Hinweise zu einer strafrechtlichen Verurteilung, stehen Whistleblowern zehn bis 30 Prozent der Strafzahlungen zu."
epicenter.works, das Forum Informationsfreiheit und auch Transparency International hoffen noch auf wesentliche Änderungen, ehe das Gesetz im Parlament beschlossen wird. Dem Vernehmen nach soll das Gesetz Anfang Februar im Plenum beschlossen werden.
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