Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie geht in die Endphase

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie geht in die Endphase
Rasche Umsetzung soll Strafzahlungen wegen Vertragsverletzungsverfahren in der EU vermeiden.

Österreich hinkt bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie weit hinterher. Ziemlich genau vor einem Jahr, nämlich bis zum 17. Dezember 2021, hätte die EU-Richtlinie in nationales Gesetz umgesetzt werden sollen, das ist bisher nicht passiert. Nun geht die Umsetzung aber in die Endphase. Nach einer Begutachtung des Entwurfs im Sommer wurde das Gesetz am Donnerstagabend ins Parlament eingebracht, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

Bis Februar könnte das Gesetz dann beschlossen sein. Vorher muss es aber noch den Ausschuss für Arbeit und Soziales passieren. Die nächste Sitzung wird in der zweiten Jänner-Hälfte stattfinden. Der Deutsche Bundestag hat heute sein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern beschlossen.

Schutz für Hinweisgeber

Unter Whistleblowing versteht man das Aufdecken und Weitergeben von Informationen zu Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, legte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vor.

"Aufgrund intensiver Verhandlungen und der Klärung offener Punkte hat sich das HinweisgeberInnengesetz verzögert. Aber nur vier EU-Staaten haben fristgerecht umgesetzt.", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher laut einer Aussendung. Mit dem gestern eingebrachten Initiativantrag könne die Richtlinie nun in österreichisches Recht umgesetzt werden. Zudem sollen so Strafzahlungen im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU vermieden werden. Das Verfahren wurde Anfang Februar von der EU-Kommission eingeleitet.

Das Gesetz sieht die Einrichtung von internen und externen Meldestellen für Whistleblower im öffentlichen Sektor sowie in jedem Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten vor. Diese Meldestellen sollen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten oder Missstände nachgehen, beispielsweise hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutz oder Verstößen im öffentlichen Auftragswesen. Der private Sektor erhalte aber auch eine externe, betriebsunabhängige Meldestelle, die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt werden soll.

Externe Meldestellen nötig

Eine Unterscheidung zwischen internen und externen Meldestellen ist auch im öffentlichen Sektor geplant. Interne Meldestellen für den öffentlichen Sektor sind bei der Bundesdisziplinarbehörde einzurichten, eine externe Meldestelle wird ebenfalls beim BAK verortet.

Weitere Inhalte der Richtlinie sind unter anderem eine Abgrenzung der Personen und der Bereiche, die vom Hinweisgeberschutz umfasst sind, Verfahren zur Behandlung und Dokumentation von Hinweisen sowie regulative Vorkehrungen, um bereits etablierte Hinweisgebersysteme zu erhalten. "Zudem sieht der Gesetzesentwurf Verwaltungsstrafbestimmungen für die Behinderung und Unterdrucksetzung von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sowie für die rechtswidrige Aufdeckung deren Identität vor", heißt es vom Ministerium.

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