Kopftuch: Verbot an Unis müsste auch Kippas und Kreuze treffen

Kopftuch: Verbot an Unis müsste auch Kippas und Kreuze treffen
Vizekanzler Straches „umfassendes Kopftuchverbot“ im öffentlichen Dienst ist schwer bis gar nicht umsetzbar.

Vizekanzler  Straches „umfassendes Kopftuchverbot“ im öffentlichen Dienst ist kaum umsetzbar. „Ich bin und war immer der Meinung, dass im öffentlichen Schulsystem, aber auch an der Universität und im öffentlichen Dienst, ein Kopftuchverbot analog zur Türkei sinnvoll ist.“

Wollte Heinz-Christian Strache einen Pflock einschlagen? Oder hat er das einfach so dahin gesagt?

Faktum ist, dass Österreichs Vizekanzler Donnerstagabend beim Talk im Hangar 7 genau diesen Wunsch ventilierte: ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst.

Kanzler Sebastian Kurz saß daneben und verzichtete auf den spontanen Hinweis, dass dies erstens nicht Thema und zweitens gar nicht im Koalitionspakt verankert sei – man düpiert seinen Koalitionspartner nicht ohne Not.

Tatsächlich aber gibt es beim Wunsch des freiheitlichen Parteichefs noch ein anderes Problem: Er ist rechtlich kaum umsetzbar.

Warum eigentlich?, könnte man einwenden.

Immerhin hat die Bundesregierung erst am Mittwoch verkündet, dass in Volksschulen und Kindergärten das Kopftuch verboten werden soll. Warum also nicht auch im öffentlichen Dienst?

 

Der springende Punkt ist, dass die Regierung bei Kindern genau genommen nicht das Kopftuch, sondern „alle Symbole oder Kleidungsstücke“ untersagen will, „die zur Verhüllung oder Verbergung des Körpers aufgrund des Geschlechts diskriminierend eingesetzt werden“.

Weil den Staat bei Kindern eine in der Verfassung verankerte Schutz- und Fürsorgepflicht trifft, ist es mit den Grund- und Menschenrechten durchaus vereinbar, wenn Kinder – notfalls auch gegen den Willen ihrer Eltern – vor Diskriminierung geschützt und bestimmte Kleidungsstücke verboten werden sollen.

Geht’s um Erwachsene – und das wäre bei einem Kopftuchverbot für Uni-Lehrer, Richter und Beamten der Fall – wird die Angelegenheit um ein Vielfaches schwieriger. „Ein ausschließliches Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst würde dem Staat eine viel höhere Rechtfertigungslast (für das Verbot) abverlangen“, sagt der Grazer Verfassungsrechtsexperte Christoph Bezemek. Anders gesagt: Ein Verbot, das alle Erwachsenen trifft und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte halten soll, müsste vermutlich dem französischem Vorbild folgen.

Das sieht auch Verfassungsexperte Theo Öhlinger so. „Ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst wäre durchaus machbar. Allerdings müsste man in dem Fall ausnahmslos alle religiösen Symbole verbieten. Universitätsprofessoren die Kippa oder ein großes Kreuz zu erlauben und gleichzeitig Kopftücher zu verbieten, halte ich für eher schwierig.“

Kommentare