Das Ansinnen ist klar.
Doch ob sich das politische Versprechen von FPÖ und ÖVP, das de facto auf muslimische Kopftücher abzielt, auch in der Praxis umsetzen lässt, ist fraglich.
Da ist zunächst einmal die Religionsfreiheit. „Generell schuldet der Gesetzgeber allen Religionen eine Äquidistanz“, sagt der Grazer Uni-Professor und Verfassungsrechtsexperte Christoph Bezemek zum KURIER.
Das bedeutet: Eigentlich sollte der Staat die Religionsausübung möglichst gar nicht einschränken. Und wenn er das tun möchte, indem er beispielsweise Kopfbedeckungen verbietet, kann er dies nur für alle Religionen vorsehen. „Ein Kruzifix auf der Brust ist das Gleiche wie ein muslimisches Kopftuch oder eine jüdische Kippa“, sagt Bezemek.
Genau das stellt die neue Landesregierung in Abrede. Bei seiner Antrittspressekonferenz hat Mario Kunasek auf Nachfrage erklärt, dass es „weiterhin möglich sein wird, eine Kette mit einem Kreuz zu tragen“.
(Katholisch konnotierte) Kreuze zu erlauben und muslimische Kopftücher zu verbieten wäre freilich ein Justament-Standpunkt, der vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht halten wird – und alle Experten gehen davon aus, dass jede Art des Verbots ohnehin vor dem VfGH landet.
Ein Vergleich mit dem bundesweit geltenden Verschleierungsverbot ist dabei nur bedingt sinnvoll.
Das seit 2017 aufrechte Verbot gilt unter anderem für Burkas und Nikabs, wird aber nicht mit dem Hinweis auf die Religion begründet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält das Vermummungsverbot für rechtens, weil es vor allem mit der öffentlichen Sicherheit argumentiert wird. Wer sich im öffentlichen Raum vermummt, ist für die Behörden (etwa bei Großveranstaltungen) schwer bis gar nicht zu identifizieren. Hinzu kommt, dass soziale Kommunikation unmöglich ist, wenn man das Gesicht des Gegenübers nicht sieht. Insofern diene das Verbot dazu, Offenheit und Transparenz zu gewährleisten. All das könnte bei einem Kopftuchverbot im steirischen Landesdienst nicht ernsthaft ins Treffen geführt werden.
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