Kopftuchverbot im Kindergarten fällt

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In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein.

Das derzeit noch geltende Kopftuchverbot in den Kindergärten fällt. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein, bestätigte man im Bundeskanzleramt gegenüber der APA. Zuvor war der Verfassungsdienst in einer der APA vorliegenden Stellungnahme zum Schluss gekommen, dass das Kopftuchverbot "nicht mit der Bundesverfassung vereinbar" sein dürfte.

Derzeit wird zwischen Bund und Ländern eine neue 15a-Vereinbarung verhandelt, da die derzeit gültige Regelung Ende August ausläuft. Einer der letzten Knackpunkte war das Kopftuchverbot - die Länder hatten sich dagegen gewehrt, die Themen Kinderbetreuung und Kopftuchverbot miteinander zu verbinden und die Verfassungskonformität der Regelung infrage gestellt. Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden.

Die neue 15a-Vereinbarung könnte nun morgen, Freitag, im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg präsentiert werden. Darin enthalten sein dürfte eine über die kommenden fünf Jahre verteilte "Kindergartenmilliarde", mit der die Länder Geld für Pflichtkindergartenjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung erhalten.

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