Kopftuchverbot und Werte: Bund macht Kindergärten Vorgaben
Die türkis-blaue Bundesregierung und die (schwarzen) Bundesländer haben sich auf ein umfangreiches Kindergartenpaket geeinigt.
Geplante Finanzkürzungen werden zurückgenommen, die Länder legen sogar etwas drauf. In den kommenden vier Jahren werden jeweils 180 Millionen (142 Bund, 38 Länder) ausgegeben, das sind mehr als 700 Millionen gesamt. Das Geld fließt in das verpflichtende Kindergartenjahr, ebenso in Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige und in die sprachliche Frühförderung.
Der Bund besteht auf bundesweit geltende pädagogische Vorgaben wie Wertekatalog, Sprachförderung, Heranführen an die Schulreife und ein Kopftuchverbot.
Die Bundesländer müssen die Bundesvorgaben umsetzen und überwachen, ob sich die Kindergärten daran halten. Ausgearbeitet werden die Bundesvorgaben von Bildungsminister Heinz Faßmann, er ist für das pädagogische Programm zuständig. Österreichweit sollen künftig die gleichen Standards gelten.
Schulreife-Gespräch
Per 1. September 2018 standardisiert Faßmann das Schulreife-Gespräch, das die Volksschulleiter führen. Jeder Direktor legt das Gespräch derzeit anders an. Per Verordnung erlässt nun Faßmann einheitliche Vorgaben.
Entlang dieser Kriterien, die ein Kind für die Schulreife erfüllen muss, wird ein pädagogisches Konzept für das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt erarbeitet. Derzeit gilt zwar Kindergartenpflicht, aber kein verbindlicher Inhalt, was in diesem Jahr zu geschehen hat.
Standardisiert werden auch die Testverfahren zum Feststellen der sprachlichen Entwicklung der Kinder. Verbessert wird die Qualifikation des Kindergarten- und des Sprachförderpersonals.
Das Bildungsministerium erarbeitet darüber hinaus auch den Wertekatalog, den Kindergärten künftig zu vermitteln haben. Faßmann wird ihn in etwa zwei Wochen präsentieren, der KURIER kennt erste Auszüge.
Demnach ist den Kindern Selbstbestimmung, „egal, ob Bub oder Mädchen“, Achtung und Respekt, Verantwortung, gemeinschaftliches Arbeiten, Empathie und Frieden (gewaltfreie Konfliktlösung) zu vermitteln.
Kurz’ „Handhabe“
Diesen Wertekatalog sieht Bundeskanzler Sebastian Kurz als eine „Handhabe“, islamischen Kindergärten, die sich nicht daran halten, die Förderung zu entziehen.
Das Kopftuchverbot gilt in allen Kindergärten. Formuliert ist es so: „In elementaren Bildungseinrichtungen ist Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist.“ Dies diene der Integration und der Gleichstellung von Mann und Frau.
Das Paket
15 a-Vereinbarungen Drei Bund-Länder-Vereinbarungen werden gestrafft in einer zusammengefasst und regeln Finanzierung und pädagogische Vorgaben für die Kindergärten.
Kompetenzteilung Der Bund erlässt Vorschriften (z.B Kopftuchverbot), die Länder müssen für deren Befolgung sorgen.
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