Kommt jetzt ein Kopftuchverbot auf Raten?

Kommt jetzt ein Kopftuchverbot auf Raten?
Die Regierung will Kopftücher in Kindergärten und Volksschulen verbieten? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was genau beabsichtigt die Bundesregierung mit dem „Kinderschutzgesetz“?

ÖVP und FPÖ wollen – im Idealfall vor dem Sommer – ein Verbot von Kopftüchern für Unter-Zehnjährige umsetzen. Im Ministerratsvortrag von Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache heißt es: „Vor allem in Kindergärten und Volksschulen sollen Kinder durch eine neutrale und konfliktfreie Betreuung, die mit den grundlegenden Werten der Rechts- und Gesellschaftsordnung im Einklang steht, vor Diskriminierung und Stigmatisierung geschützt werden.“ Laut Bildungsminister Heinz Faßmann (er soll das Gesetz federführend ausarbeiten ) soll das verhindern, dass Mädchen frühzeitig aus der Klassen- und Gruppengemeinschaft gedrängt werden.

Wie groß ist das Problem?

Das kann zahlenmäßig nicht gesagt werden, da es, wie Kurz und Faßmann erklären, keine belastbaren Untersuchungen zu der Frage gibt, wie viele Mädchen in Kindergärten oder Volksschulen Kopftuch tragen (müssen). Dem Kanzler geht es darum, ein „klares Signal gegen Parallel- und Gegengesellschaften“ zu setzen. Faktum ist, dass verschleierte Schülerinnen in Städten und speziell in Wien vor allem in höheren Schulstufen Thema sind – Direktoren aber auch Lehrergewerkschafter äußern bereits Sorgen (siehe auch Seite 3).

Warum soll das Verbot dann nur bis zum zehnten Lebensjahr gelten?

Laut dem Unterrichtsminister liegt dies unter anderem daran, dass die meisten Theologen davon ausgehen, dass das Kopftuch im Islam – wenn überhaupt – erst ab der Pubertät getragen werden muss. Gilt das Verbot nur für jüngere Mädchen, kann damit sogar im schlimmsten Fall keine Rede von einer religiösen Diskriminierung sein. Gegenüber dem KURIER wurde von Regierungsvertretern freilich mehrfach festgehalten, dass in einem zweiten Schritt auch eine Ausweitung des Verbots auf das gesamte Pflichtschulalter denkbar ist.

Kann die Regierung das Kopftuchverbot einfach so im Parlament beschließen?

Ja. Die Regierung würde zwar gerne ein Verfassungsgesetz verabschieden, für das sie im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit und damit die Zustimmung von SPÖ und/oder den Neos benötigt. Da SPÖ-Chef Christian Kern die Zustimmung aber an ein umfassendes „Maßnahmenpaket“ (zweites Gratis-Kindergartenjahr, etc. ) geknüpft hat, will die Regierung das Gesetz notfalls allein beschließen. Das Kopftuchverbot in Schulen könnte per einfachem Gesetz verabschiedet werden; das Verbot in den Kindergärten müsste mit Einzelverträgen mit den Bundesländern paktiert werden. Der Grund: Kindergärten sind Ländersache. ÖVP-Chef Kurz ließ diesbezüglich auch eine Spitze in Richtung SPÖ los: „Man kann immer Ausflüchte finden, um etwas nicht zu beschließen.“ Er baue aber darauf, dass die SPÖ dem Verbot zustimme, weil diese es grundsätzlich für richtig halten.

Was sagen die Betroffenen zu einem Verbot?

Die ÖVP-FPÖ-Regierung möchte zwar, dass die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) am Gesetz mitarbeitet. Die IGGiÖ erklärte aber schon am Mittwoch, dass sie daran nur wenig Interesse hat: Zwar sagt auch Sprecherin Carla Amina Baghajati, das Tragen des Kopftuchs sei erst für religionsmündige Frauen ein Thema. „Es ist Unsinn, wenn eine Achtjährige das will.“ Aber der Dialog mit den Mädchen sei der bessere Weg. „Ein Verbot macht das Kopftuch nur interessanter.“ Zusätzlich stellt sich die Frage, wie man das Verbot exekutieren will – und ob bzw. welche Sanktionen es gibt. Bildungsminister Faßmann hat das offen gelassen.

In Deutschland wurde ein ähnliches Gesetz vom Höchstgericht bereits gekippt. Droht das auch hierzulande?

Juristisch ist das Verbot eine Herausforderung. Gröbere Probleme treten für den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk erst bei Verboten in höheren Schulstufen auf. Der Grund: Bei Jüngeren gebe nicht einmal der Islam selbst das Tragen des Kopftuchs vor, die Religionsfreiheit sei also nicht beschnitten. Menschenrechtsexperte Manfred Nowak meint, jedes Verbot sei „offensichtlich diskriminierend einer bestimmten Religion gegenüber“. Nicht zuletzt deshalb, weil man sich fragen müsse, was mit jüdischen, Kippa-tragenden Kindern ist. „Und ob man dann nicht auch die Kreuze in den Klassen abnehmen muss.“ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei dem derartige Fälle in letzter Konsequenz landen, sei zwar in Kopftuchfragen oft auf Seite der verbietenden Staaten gewesen. Das waren aber zumeist Länder wie Frankreich, wo nicht nur das Kopftuch, sondern alle religiösen Symbole in Schulen verboten sind.

Kopftuchverbot für Mädchen geplant

Kommentare