Kommt die nächtliche Ausgangsbeschränkung?

A long time exposure shows a night view of the Danube river from Leopoldsberg in Vienna
Die Regierung könnte heute nächtliche Ausgangsbeschränkungen verkünden. Auch über einen Lockdown light wird spekuliert.

Europa befindet sich mitten in der zweiten Welle, Infektionszahlen steigen sprunghaft an, Spitäler müssen immer mehr Patienten betreuen, Spitalsbetten füllen sich zu einem besorgniserregenden Maß, sodass die Auslastungsgrenzen regional bald erreicht werden könnten.

Um gegenzusteuern, packen die Länder nach um nach immer größere Hämmer aus, Tanzen war gestern.

Das Wort Lockdown nehmen jedoch nicht alle Regierungschefs allzu gern in den Mund – so hat sich die niedlicher klingende Variante des Lockdown light etwa für den Nachbarn Deutschland durchgesetzt.

Und auch in Österreich könne ein solcher kommen, wird vielerorts spekuliert. Klarheit darüber wird es um ca. 14 Uhr geben.

Ab 13 Uhr nämlich beraten Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober mit Experten (siehe unten) unter anderem über die Ressourcen in den Spitälern. Dabei soll nicht nur die Frage geklärt werden, wie viele Intensivbetten in Österreich überhaupt zur Verfügung stehen (unterschiedliche Zählweisen der Bundesländer erschweren genaue Angaben), sondern auch wie es um verfügbares Personal und Ausrüstung bestellt ist. Um 14 Uhr wird Besprochenes der harrenden Außenwelt via Statement kundgetan.

Nächtliche Ausgangsbeschränkung

Nun wurde ein weitere Maßnahme, die die Infektionszahlen drücken soll, publik: So soll die Regierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nächtliche Ausgangsbeschränkungen planen, schreiben die Oberösterreichische Nachrichten unter Berufung auf Regierungskreise. Welche Uhrzeiten, welche Ausnahmen gelten, ist nicht bekannt. Die Ausgangsbeschränkung soll bis zu vier Wochen andauern.

Eine weitere Maßnahme betrifft die Schulen: Laut Standard ist in der Regierung auch eine Umstellung der Oberstufen auf Distance-Learning in Diskussion.

Komplette Ausgangssperre nicht möglich

Sollte die Regierung ein schärferes Vorgehen planen, dann braucht sie dafür - zumindest nachträglich - die Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat. Diese ist laut Covid-19-Maßnahmengesetz nämlich sowohl bei der Schließung von Restaurants und Geschäften nötig als auch bei einer Ausgangssperre. Eine komplette Ausgangssperre wäre zudem nicht möglich, denn das Gesetz erlaubt zumindest fünf Ausnahmen.

Das seit Ende September geltende neue Gesetz wurde nötig, weil der Verfassungsgerichtshof die im Frühjahr beim ersten "Lockdown" erlassenen Maßnahmen weitgehend aufgehoben hatte. Nun sind drei Maßnahmenpakete möglich: Betretungsverbote in Betriebs- und Arbeitsstätten (also z.B. das Schließen von Gastronomie , Hotels und Geschäften), Betretungsverbote an öffentlichen Orten (z.B. bestimmte Parks oder Spielplätze) sowie eine "Ausgangsregelung" - also eine teilweise Ausgangssperre.

Eine solche "Ausgangsregelung" kann aber nur erlassen werden, wenn ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung droht. In diesem Fall könnte das Verlassen des privaten Wohnbereichs beschränkt werden. Auf jeden Fall zulässig wäre das Verlassen der Wohnung aber in Notfällen, zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Kindern, zum Einkauf ("Deckung der Grundbedürfnisse"), für berufliche Zwecke sowie ganz generell zur körperlichen und psychischen Erholung im Freien. Die maximale Dauer eine solchen Ausgangssperre wären zehn Tage.

Möglich sind auch "Betretungsverbote", wie es sie auch im Frühjahr schon gegeben hat. So könnte beispielsweise geregelt werden, wie viele Kunden sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen, welche Verkehrsmittel benutzt werden können oder unter welchen Bedingungen man sich im "Lockdown" ein Hotelzimmer mieten darf. Auch komplette Betretungsverbote (etwa in der Gastronomie) sind möglich. Letzteres müsste aber ebenfalls vom Hauptausschuss bestätigt und auf vier Wochen befristet werden.

Diese Experten beraten heute mit der Regierung: Virologin Elisabeth Puchhammer-Stöckl von der MedUni Wien, Klaus Markstaller, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), Oswald Wagner, Vizerektor der MedUni Wien, Herwig Ostermann, Geschäftsführer von Gesundheit Österreich sowie Thomas Hausner, Facharzt für Unfallchirurgie am Wiener Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler.

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