Erstens geht es um das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), zweitens um die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).
Die Vorgeschichte
Für das BVwG war Sabine Matejka, Vorsteherin des Bezirksgerichts Floridsdorf und ehemals Präsidentin der Richtervereinigung, als beste Bewerberin aus einem Besetzungsverfahren hervorgegangen. Das Beamtenministerium von Vizekanzler Werner Kogler war dem Vorschlag gefolgt und schlug Matejka als BVwG-Präsidentin vor.
Die ÖVP blockierte aber die Nominierung. Kolportierter Grund: Die Grünen wollten im Gegenzug dem bestgereihten Kandidaten für die BWB nicht zustimmen.
Für die BWB war Michael Sachs, derzeit Vizepräsident des BVwG, erstgereihter Kandidat. An der Kommission, die diesen Vorschlag gemacht hat, wurde aber Kritik laut: Sachs soll türkiser Wunschkandidat gewesen sein und lag nur mit einem Punkt Vorsprung vor Natalie Harsdorf-Borsch, die die BWB zu dem Zeitpunkt interimistisch geleitet hat. Die Grünen zweifelten zudem an seiner Qualifikation für den Job - und beauftragten ein Gutachten, das diese Zweifel bestätigte.
So kam es also, dass ÖVP und Grüne einander blockierten - und das über Monate hinweg.
Im November fiel die erste Entscheidung: Harsdorf-Borsch wurde BWB-Direktorin. Ende Jänner dann die zweite: Christian Filzwieser, der von der Kommission nur Drittplatzierter war, wurde BVwG-Präsident.
Beide - Sachs und Matejka - bekamen also nicht die Stelle, für die sie jeweils als am besten qualifiziert beurteilt worden waren. Und dagegen wehren sie sich jetzt.
Zwar haben Bewerber keinen Anspruch auf eine Stelle, die zuständigen Minister sind in ihrer Auswahl völlig frei. Besteht aber der Verdacht, dass der Grund für die Nicht-Besetzung ein unsachlicher war, dann können sich die Betroffenen an die Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.
Das Nachspiel
Sachs hat das bereits getan: In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos teilt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher mit, dass sein Ressort im Rahmen eines "anhängig gemachten Verfahrens" um die Vorlage der Verfahrensunterlagen und die Abgabe einer Stellungnahme ersucht wurde.
Die Frage, ob das Ministerium mit Sachs über einen Vergleich verhandelt (der KURIER berichtete), wird mit einem knappen "Nein" beantwortet.
Auch Matejka hat vor, sich an die Bundes-Gleichbehandlungskommission zu wenden, wie sie auf KURIER-Nachfrage am Montag bestätigt. Für die Eingabe hat sie sechs Monate (ab Datum der Besetzung) Zeit - die Frist läuft also bis Mitte/Ende Juli.
Weltanschauung und Frauenquote
Welche Gründe sie konkret anführt, ist noch offen. Voraussichtlich Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes bzw. Nichteinhaltung des Frauenförderplans. In der Justiz gibt es für jede Posten-Kategorie einen 50:50-Schlüssel. Bei gleicher Qualifikation muss der weiblichen Bewerberin der Vorrang gegeben werden. Und beim BVwG gibt es derzeit einen männlichen Präsidenten und einen männlichen Vizepräsidenten.
Bei Sachs kommt eine Diskriminierung aus Gründen der Weltanschauung infrage, weil er wiederholt als "Wunschkandidat der ÖVP" bezeichnet wurde.
Stellt die Bundes-Gleichbehandlungskommission einen Verstoß fest, dann können die Betroffenen eine Klage wegen Schadenersatz in die Wege leiten. In der Regel, heißt es aus Insider-Kreisen, macht die Republik aber ein Angebot und strebt einen außergerichtlichen Vergleich an.
Die Summen, die einem unterlegenen Bewerber nach einer Diskriminierung zustehen, sind beachtlich: Prinzipiell haben sie Anspruch auf die Differenz zwischen dem, was sie aktuell verdienen, und dem, was sie im neuen (entgangenen) Job verdient hätten. Und das bis zur Pension. Bei Matejka, die 49 Jahre alt ist, macht die Differenz monatlich rund 5.000 Euro brutto aus.
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