„Eine Zumutung“
Nachdem die Geschichte des „Vergleichsangebots“ seit einiger Zeit kursiert, fordert nun der Neos-Abgeordnete Gerald Loacker Aufklärung: In einer parlamentarischen Anfrage an Kocher will er wissen, ob es dieses Angebot gibt, welche Summe Sachs vorschlägt und ob das Ministerium mit ihm verhandelt bzw. ob bereits ein Vergleich geschlossen wurde.
Für Loacker steht fest: „Es wäre eine Zumutung gegenüber den Steuerzahlern, wenn sich der Minister darauf einließe.“
Worum ging's im Streit?
Die BWB ist eine Behörde, die gegen illegale Preisabsprachen u. a. im Bau und im Handel vorgeht. Sie ermittelt in millionenschweren Verfahren im Bereich des Kartellrechts und schützt damit die Interessen der Konsumenten.
Für die Besetzung des Direktorpostens braucht es einen Beschluss der Bundesregierung. Der ressortzuständige Minister Kocher hat Sachs vorgeschlagen, der grüne Koalitionspartner lehnte den Kandidaten aber ab – und tat die Gründe auch medial kund: erstens, weil Sachs laut einem Gutachten die Formalkriterien nicht erfülle; zweitens, weil es Zweifel an der Objektivität der Personalkommission gebe.
Im Oktober wurde dann publik, dass Sachs als Richter am BVwG mehrere Fehlentscheidungen getroffen hat und die Republik Schadenersatz berappen musste. Das Justizministerium führt gerade eine dienst- und disziplinarrechtliche Prüfung durch.
Sachs leitet derzeit interimistisch das BVwG als Vizepräsident, weil sich die Regierung auch hier mit der Neubesetzung der Leitung plagt.
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Diskriminierung
Wie aber könnte Sachs als unterlegener Bewerber fürs BWB auf die Idee kommen, dem Minister einen „Vergleich“ vorzuschlagen? Gesetzlich vorgesehen ist das nicht – der Minister ist bei seiner Auswahl frei.
Sachs könnte allenfalls vor die Bundesgleichbehandlungskommission ziehen. Weil ihm nachgesagt wurde, er sei der „türkise Wunschkandidat“, könnte er eine Diskriminierung aus Gründen der Weltanschauung ins Treffen führen. Erst, wenn festgestellt würde, dass Minister Kocher rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat, hätte Sachs Anspruch auf Schadenersatz.
Ob er diesen Weg beschreitet, war am Dienstag nicht zu eruieren. Auf KURIER-Anfrage beim BVwG wollte Sachs keine Stellungnahme abgeben.
Im Wirtschaftsministerium heißt es: „Wir geben grundsätzlich zu ressortinternen Themen, die Personalentscheidungen betreffen, keine Auskunft.“
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