Zwischenbilanz
Ende der Woche ziehen die drei Parteien eine interne Zwischenbilanz, ehe sich die Verhandlungen primär auf die Ebene der Steuerungsgruppe verlagern. Ihr gehören unter anderem die drei Parteichefs an.
Jedenfalls sind sich alle Beteiligten einig, dass bis in den Jänner hinein noch verhandelt werden muss. Und dann muss der fertige Koalitionspakt noch in den Gremien der drei Parteien abgesegnet werden.
Nehammers theoretischer Alleingang
Bei der ÖVP könnte theoretisch Parteichef Karl Nehammer allein den Koalitionspakt absegnen. „Es ist aber gelebte Praxis, dass er sich mit dem Bundesparteivorstand abstimmt“, sagt ein Sprecher. Ihm gehören neben dem Parteichef und seinen Stellvertretern unter anderem die Chefs der Landesparteien und Teilorganisationen an. Das Gremium lasse sich binnen weniger Stunden einberufen, auch eine Online-Teilnahme sei möglich, sagt der Sprecher.
SPÖ: Vorstand oder Mitglieder
Bei der SPÖ segnet hingegen laut Statut deren 55-köpfiger Bundesparteivorstand den Koalitionspakt ab. Dazu genügt eine einfache Mehrheit. Eine Sitzung könne sehr kurzfristig einberufen werden, auch hier sei eine Online-Option vorgesehen, so eine Sprecherin.
Hätte sich Parteichef Andreas Babler 2023 mit seiner Forderung durchgesetzt, müsste der fertige Koalitionsvertrag hingegen verpflichtend den knapp 140.000 Parteimitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden. Diese Idee scheiterte aber am Widerstand aus den eigenen Reihen.
Nun erfolgt eine solche Abstimmung nur, wenn dies der Bundesparteivorstand mit einfacher Mehrheit eigens beschließt.
Ob es dazu kommt, lässt man derzeit seitens der SPÖ noch offen. Teilnehmen müssten mindestens 20 Prozent der Mitglieder, wobei zur Annahme eine einfache Mehrheit genügt. Durch die Option einer Briefwahl könnte sich der Prozess erheblich in die Länge ziehen.
Neos-Mitglieder entscheiden
Als einzige Partei müssen die Neos den Koalitionspakt verpflichtend von ihren Mitgliedern absegnen lassen. So sieht es die Satzung der Partei vor.
Die Versammlung besteht aus allen rund 3.000 ordentlichen und fördernden Mitgliedern der Neos. Im konkreten Fall würde eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wobei die Einladung mindestens eine Woche davor ergehen muss. Die Versammlung kann auch digital erfolgen.
Die Beschlüsse sind gültig, wenn mindestens 50 Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
Kommentare