Klimaschutz in den eigenen vier Wänden: Was Sie tun können?
2023 war laut vorläufiger Auswertung – zumindest im Tiefland Österreichs – das wärmste Jahr der seit 1768 bestehenden Messreihe, gleichauf mit 2018. Der Klimawandel schreitet also voran. Grund genug, sich auch daheim in den eigenen vier Wänden von den fossilen Brennstoffen zu verabschieden.
2024 bietet der Bund einmal mehr Rekordfördersummen für die Sanierung und den Heizungstausch, aber auch die Bundesländer schieben finanziell Österreichs Klimawende ordentlich an. Der KURIER gibt einen Überblick über die Möglichkeiten.
Energieberatung in den Ländern
Im Kasten unterhalb sehen Sie die Kontaktnummern der Energieberatung. Diese werden einen Termin für eine Onlineberatung, eine telefonische Beratung oder gleich für ein Treffen vor Ort fixieren. Bei diesem zweiten Treffen sollte man, sofern möglich, parat haben:
- allgemeine Angaben zum Haus wie Baujahr, Wohnnutzfläche, Heizungssystem, Baubeschreibung)
- Energieausweis respektive Heizwärmebedarfsberechnung
- Energiejahresabrechnung
Österreichweit gibt es Förderungen von Bund und Ländern.
Für Wärmewende und Sanierung stehen bis 2027 drei Milliarden bereit, für das unterste Einkommensdrittel bis 2030 zudem 1,6 Milliarden Euro.
Kontakte zur Energieberatung der Bundesländern
Wien
www.hauskunft-wien.at
+43 1 4028400
Niederösterreich
www.enu.at
+43 2742 22 144
Burgenland
www.eb-bgld.at
+43 57 602
Oberösterreich
www.energiesparverband.at
+43 732 / 7720-14380
Steiermark
www.ich-tus.steiermark.at
+43 316 877 3955
Kärnten
www.neteb-kaernten.at
+43 50 536
Salzburg
www.salzburg.gv. at/themen/energie
+43 662 8042-3151
Tirol
energieagentur.tirol
+43 512 589913
Vorarlberg
energieinstitut.at
+43 5572 31 202-0
Thermisch sanieren wird Usus
Bevor eine Öl- oder Gasheizung durch eine regeneratives Heizsystem (Pellets, Scheitelholz, Wärmepumpe) oder durch Nah-/Fernwärme ersetzt werden kann, muss meistens zuerst das Haus thermisch saniert werden. Denn bei einem undichten Haus – wenn also zu viel Wärme durch schlechte Dämmung verloren geht – könnte auch das neue Heizsystem im Betrieb teuer kommen. Bei einem sanierten Haus amortisiert sich die Investition in ein neues Heizsystem schneller.
Vorteil des Wechsels
Selbst wenn Klimaschutz keine persönliche Motivation ist: Die EU und seit der vergangenen Klimakonferenz in Dubai eigentlich die ganze Welt haben ein Ende aller fossilen Brennstoffe bis 2050 eingeläutet – weil diese für den Klimawandel verantwortlich sind. Mittelfristig wird es zudem billiger: In der EU finden sich in immer mehr Staaten, so auch in Österreich, jährlich steigende CO2-Abgaben, ab 2028 ist ein eigenes EU-weites CO2-Handelssystem („ETS II“) bereits beschlossen, das fossile Brenn- und Treibstoffe jährlich verteuern wird. Ein Wechsel macht also auch ökonomisch Sinn.
Fördermittel hoch wie nie
Die Bundesregierung hält bis 2026 die Summe von 1,3 Milliarden Euro an Förderungen für Private für thermische Sanierung und den Tausch des Heizungssystems bereit. Beispiel Wärmepumpe: 2024 bringt eine 75-prozentige Wärmepumpenförderung für Heizungen mit bis zu 55°C Vorlauftemperatur, egal ob sie Fußbodenheizung oder Heizkörper haben. Die Bundesförderung für Genehmigungen ab 2024 wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge und abhängig von der neu installierten Technologie berechnet und ist mit maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab Jänner 2023 erbracht wurden. Für Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 1.900 Euro pro Monat können sogar die gesamten Umstiegskosten übernommen werden, bis 2030 stehen nur dafür 1,6 Milliarden bereit. Zudem können Privatpersonen zusätzlich Landesförderungen beziehen. Diese sind – wie in Österreich wegen des Föderalismus leider üblich – unterschiedlich geregelt und dotiert.
Wie Mieter zur Wärmewende kommen
Österreich ist ein Land von Mietern: Die Mietquote von Hauptwohnsitzwohnungen liegt bei 43,2 Prozent, die Eigentumsquote bei 48,2 Prozent. Aber wie soll dann diese „Wärmewende“, also der Tausch des fossilen Heizungssystems, in klassischen Zinshäusern möglich werden?
Grundsätzlich gelten die oben gezeigten Förderungen auch im mehrgeschossigen Wohnbau. (Details unter www.sanierungsscheck23.at/mgw) Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden.
Die Förderhöhe liegt je nach neuem Heizsystem zwischen 15.000 Euro für Nahwärme unter 50 Kilowatt bis 31.000 Euro für Nahwärme über 100 Kilowatt. Die Förderungen steigen, die derzeit höchste gibt es mit bis zu 45.000 Euro für Wärmepumpen jenseits der 100 Kilowatt.
Mieter können ihr Heizsystem aber nicht frei wählen, dafür ist der Hausbesitzer zuständig. Mietern wird an dieser Stelle gerne geraten, ihren Hausbesitzer oder wenn vorhanden die Hausverwaltung zu kontaktieren, denn wie oben gilt: Die fossilen Brennstoffe werden auf jeden Fall teurer werden, die Förderungen laufen bis Ende 2026 – beziehungsweise solange die Fördermittel von 1,3 Milliarden Euro reichen. Ob die nächste Regierung noch mehr oder gar nicht mehr fördert, kann heute niemand beantworten.
Ab heute (3. Jänner 2024) sind alle Anträge einreichbar.
18.000 Euro für Pellets & Co.
Die Förderung (bei Raus aus Öl und Gas) wird mittels eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Je nach Technologie gelten folgende Pauschalen:
- Fern-/Nahwärme bis 15.000 Euro
- Pellets/Hackgut bis 18.000 Euro
- Scheitholz bis 16.000 Euro
- Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser-Wärmepumpe zwischen 16.000 Euro und 23.000 Euro
Zusätzliche Einmalzahlungen etwa beim Tausch des Gas-Herdes oder bei Vorlage eines Gesamtsanierungskonzeptes.
Extra Sanierungsbonus
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind Sanierungen nach Klimaaktiv-Standard, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs (in KWh/m2 und Jahr) um mindestens 40 Prozent führen. Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart ab dem heurigen Jahr zwischen 9.000 und 42.000 Euro. Bei der Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Maximal werden 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten gewährt.
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