Kindeswohl im Asylverfahren: Was sich seit Tinas Abschiebung geändert hat

Kindeswohl im Asylverfahren: Was sich seit Tinas Abschiebung geändert hat
Kommission unter Irmgard Griss hat Verbesserungen gefordert. Erster Erfolg: Beamte und Richter müssen sich an fixen Kriterien orientieren.

Maskierte WEGA-Beamte mit Hunden, Demonstranten, die mit Mülltonnen den Weg blockieren. In einem Polizeibus sitzt Tina, ein zwölfjähriges Mädchen, mit FFP2-Maske und Haube. Und das mitten in der Nacht.

Es sind Bilder einer Abschiebung nach Georgien vom Jänner 2021, die sich nicht wiederholen sollten. Das war das Ziel einer Kindeswohlkommission, die das Justizministerium unter der Leitung von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss eingerichtet hat.

Die Kommission hat im Sommer einen 400-seitigen Bericht abgeliefert und Vorschläge gemacht, was in Asylverfahren bei Kindern zu verbessern sei (der KURIER berichtete).

Ein halbes Jahr später sagt Griss zum KURIER: „Es ist einiges in Bewegung gekommen und ich hoffe, dass es tatsächlich umgesetzt wird.“

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