Kindeswohl im Asylverfahren – eine "Glückssache"?

Kindeswohl im Asylverfahren – eine "Glückssache"?
Kindeswohlkommission veröffentlichte Bericht, aber auch das Innenministerium hat einen. Expertenmeinungen darüber, ob Österreich im Asylverfahren seine Pflichten erfüllt, gehen auseinander.

Nach der Abschiebung der zwölfjährigen Tina und ihrer Familie nach Georgien im Jänner hat Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) eine Kommission unter der Leitung von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss eingesetzt, die prüfen soll, ob das Kindeswohl in Asylverfahren ausreichend Beachtung findet. Der 400-seitige Bericht wurde am Dienstag präsentiert. Die Antwort darin lautet: Österreich komme seinen Verpflichtungen „nur unzureichend“ nach.

Parallel dazu hat das ÖVP-geführte Innenministerium einen Beirat eingerichtet, geleitet wird dieser von Völkerrechter Walter Obwexer. Und just am selben Tag legte auch der Beirat einen Bericht vor. Darin heißt es, Kinderrechte hätten im Asylverfahren „besonders hohen Stellenwert“.

Ein Überblick über beide Berichte:

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