Kindergeldkürzung: Verfahren gegen Österreich

Kindergeldkürzung: Verfahren gegen Österreich
Die Regierung in Wien hat zwei Monate Zeit für eine Kursänderung, sonst droht eine Klage vor dem EuGH.

Die Ersparnisse, die die türkis-blaue Regierung mit der Einführung der Kindergeldindexierung einzufahren hofft, könnten sich als Schall und Rauch erweisen:

Seit Jänner erhalten an die 130.000 Kinder weniger Kindergeld vom österreichischen Staat. Ihre Eltern arbeiten in Österreich, sie selbst aber leben in EU-Staaten, wo etwa wie in Ungarn oder der Slowakei die Lebenshaltungskosten wesentlich niedriger sind. Daher sei es nur fair und gerecht, so die Argumentation Wiens, die Kindergeldkosten entsprechend anzupassen.

Kinder in Ungarn erhalten deshalb nur noch rund die Hälfte der bisherigen Familienbeihilfe.Insgesamt erhofft die Regierung mit der Maßnahme rund 100 Millionen Euro pro Jahr einzusparen.

Die EU-Kommission als Hüterin der EU-Gesetze sieht dies allerdings ganz anders und warnt schon seit Monaten: Das Vorgehen Wiens sei mit EU-Gesetzen nicht vereinbar.

Am Donnerstag hat nun die Kommission die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich eingeleitet. Sie sieht die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern bedroht.

Wer durch seine Arbeit zum Sozialsystem eines Landes beitrage, habe auch Anspruch auf die gleichen Leistungen, argumentiert EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen: „Auch wenn deren Kinder im Ausland leben. Es gibt in der EU keine Kinder zweiter Klasse.“

Kindergeldkürzung: Verfahren gegen Österreich

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen: "Es gibt in der EU keine Kinder zweiter Klasse."

Auch das Argument der Regierung, wonach der Arbeitgeber die Abgabe für das Familiengeld leiste, weist man in Brüssel zurück: „Die Abgaben sind für jeden Arbeitnehmer gleich hoch, egal, ob seine Kinder in einem anderen Land leben oder nicht.“

Regierung reagiert gelassen

Wien erhielt nun ein formales Schreiben der Kommission; binnen zwei Monaten muss die Regierung darauf antworten. Kommt es zu keiner Kursänderung Wiens, bzw kann Wien die Kommission nicht von der Richtigkeit ihrer Argumente überzeugen, wird die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Ein Urteil wäre wahrscheinlich erst nächstes Jahr zu erwarten.

Mehrere Staaten Osteuropas, die im Vorgehen Wiens eine massive Diskriminierung sehen, könnten sich der Klage der Kommission anschließen.

Kindergeldkürzung: Verfahren gegen Österreich

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) reagierte gestern gelassen: „Wir gehen weiter davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist.“

Rechtsexperten in Brüssel gehen allerdings geschlossen davon aus, dass sich Österreich mit der Familiengeldindexierung in der EU nicht durchsetzen wird. Wäre dem so, würde sofort ein nächstes, riesiges Problemfeld aufgehen: Jenes der Pensionszahlungen an Rentner, die im EU-Ausland leben.

Dann würde etwa ein deutscher Pensionist, der seinen Lebensabend  in Spanien verbringt, weniger Pension erhalten, weil die Lebenshaltungskosten in Spanien niedriger sind.

Verliert Österreich vor dem EuGH, dürfte die Republik nach Meinung von Rechtsexperten dazu verdonnert werden, die nun eingesparten Beträge nachzuzahlen – etwa 100 Millionen Euro pro Jahr.

Auch in Deutschland wurde eine Kindergeldanpassung in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert, jedoch wegen der Bedenken Brüssels nicht eingeführt. Bisher hielt man ein entsprechendes Gesetz für nicht durchführbar. Grund der Debatte in Deutschland waren unter anderem die in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegenen Zahlungen ins Ausland. In Berlin verfolgt man nun mit Interesse das Verfahren der Kommission gegen Österreich.

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