EU-Abgeordnete stimmen gegen Indexierung der Familienbeihilfe
Die EU-Kommission sieht die von der österreichischen Bundesregierung beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe als EU-rechtswidrig an. Ein Verfahren gegenüber Österreich hat die EU-Kommission noch nicht eingeleitet.
Am Dienstag hat der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments mit eindeutiger Mehrheit gegen die Möglichkeit gestimmt, dass Sozialleistungen in der EU indexiert werden können. Rund 20 Prozent haben für die Indexierungsmöglichkeit und rund 75 Prozent dagegen gestimmt, der Rest war ungültig. Die Abstimmung über die Indexierungsmöglichkeit ist Teil der „EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“. Dem Ausschuss mit insgesamt 110 Mitgliedern gehören drei österreichische Abgeordnete an: Heinz Becker (ÖVP), Evelyn Regner (SPÖ) und Monika Vana (Grüne).
ÖVP-Abgeordneter Becker ist für Indexierung
Becker bedauert das Abstimmungsergebnis: „Die Mehrheit der Abgeordnetenkollegen hat eine Gelegenheit verpasst, sich für mehr Gerechtigkeit einzusetzen“, sagte der ÖVP-Mandatar.
Seiner Meinung nach ist „das Ziel von Sozialleistungen, zu den wirklichen Lebenshaltungskosten beizutragen. Die Lebenshaltungskosten sind in Europa aber so unterschiedlich, dass es ungerecht ist, wenn alle das gleiche gezahlt bekommen“. Im Ausschuss haben Abgeordnete der EVP aus Deutschland, Österreich und Dänemark für die Indexierung gestimmt.
Wie geht es nun weiter auf EU-Ebene?
Parlament, EU-Kommission und Rat treten nun in Verhandlungen ein (Trilog genannt), ob es künftig eine Indexierung der Familienbeihilfe geben soll oder nicht. Demnach sind EU-Kommission und EU-Parlament dagegen, der Großteil der Mitgliedsländer ebenfalls.
Europäische Volkspartei ist gespalten
Das Abstimmungsergebnis im Parlament liegt nicht daran, dass die Abgeordneten aus Mittel- und Osteuropa im Sozialausschuss eine Mehrheit hätten.
Die kroatische HDZ-Abgeordnete und Leiterin der kroatischen Delegation in der EVP, Dubravka Šuica, begrüßt das Votum gegen die Möglichkeit, Sozialleistungen in der EU zu indexieren: „Das ist eine positive Entscheidung für Kroatien. Ich habe in meinen an die EU-Kommission gerichteten Fragen immer wieder betont, dass derartige Maßnahmen innerhalb der EU zur Spaltung führen würden und Kinder von Ausländern, deren Familien nicht im selben Land leben, zu Bürgern zweiter Klasse machen würden.“
Die konservative Abgeordnete betonte, dass „mobile Arbeitnehmer die gleichen Rechte auf Kindergeld wie einheimische Arbeiter haben, unabhängig davon wo sich die Kinder befinden“.
Das österreichische Gesetz zur Indexierung der Familienbeihilfe sieht vor, dass die Auszahlung der Familienbeihilfe an Eltern aus einem EU-Mitgliedsland, die in Österreich beschäftigt sind und deren Kinder im Heimatland leben, an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst wird.
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