Insolvenz verzögert? Kika/Leiner hätte keine Corona-Hilfen erhalten dürfen

Insolvenz verzögert? Kika/Leiner hätte keine Corona-Hilfen erhalten dürfen
Prüfberichte liefern weitere Hinweise, dass Steuerstundungen und Hilfsgelder während der Pandemie die Insolvenz der Möbelkette verzögerten.

Vor rund einem Jahr wurde der Insolvenzantrag für die Möbelhandelskette Kika/Leiner gestellt. Kurz zuvor hatte der damalige Gesellschafter, die Signa-Gruppe um René Benko, das Möbelhaus an Unternehmer Hermann Wieser verkauft. Die Standorte übernahm die Supernova-Gruppe. 

Kika/Leiner hatte zu diesem Zeitpunkt Verbindlichkeiten in Höhe von 132 Millionen Euro angehäuft. Ein Insolvenzverfahren wurde eingeleitet, die Gläubiger verzichteten auf 80 Prozent ihrer Forderungen.

Auch dem Staat entgehen dadurch Millionen. Zu den Verbindlichkeiten zählen Steuerstundungen des Finanzamts in Höhe von 52,56 Millionen Euro. Weiters erhielt Kika/Leiner laut Transparenzdatenbank Covid-Förderungen in Höhe von 5,716 Millionen Euro.

Kika/Leiner war laut Finanzamt nicht förderungswürdig

Ein Prüfungsberichts des Finanzamts für Großbetriebe, von 29. August 2023, für die Covid-19-Finanzierungsagentur COFAG zeigt: Bereits den Umsatzersatz, für den Kika/Leiner ab November 2020 Anträge stellte, hätte das Unternehmen nicht erhalten dürfen.

Der Grund: Kika/Leiner war zu hoch verschuldet, um laut EU-Richtlinien förderungsberechtigt zu sein. Die Verschuldung wurde lediglich dadurch kaschiert, dass die damalige Eigentümerin Signa auf Darlehensforderungen zweistelliger Millionenhöhe verzichtet hatte. Diese Forderungen berücksichtigte die COFAG bei der Berechnung der Verschuldung nicht – aus Sicht des Finanzamts ein Fehler.

COFAG mit Klarstellung

Die COFAG will nicht im Detail auf den Fall eingehen. Gegenüber dem KURIER hält sie aber „klarstellend fest“, dass die Darlehensforderungen „seitens der Finanzverwaltung“ bei der Erstprüfung nicht berücksichtigt worden seien. Deshalb habe es „keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit des Antrags auf Umsatzersatz“ geben – und die Auszahlung erfolgte.

Bei weiteren Anträgen habe die COFAG „entsprechend der vorgesehenen Prüfprozesse im Detail geprüft“. Dadurch sei man darauf aufmerksam geworden, dass der Antragssteller nicht antragsberechtigt gewesen sei. Die COFAG habe die Finanzverwaltung darauf aufmerksam gemacht und „in Anspruch genommene Beträge zurückgefordert“. Das habe die Finanzverwaltung im Nachhinein auch bestätigt. In welcher Höhe sind noch Rückforderungen offen? „Diese Beträge konnten zum weitaus größten Teil auch einbringlich gemacht werden“, so die COFAG.

Stundungen sicherten während der Pandemie die Liquidität

Neben den Zuschüssen half der Staat den Unternehmen während der Pandemie auch mit Steuerstundungen. Im Fall von Kika/Leiner mit den erwähnten 52 Millionen. Sicherheiten, etwa in Form von Grundstücken oder Haftungen, verlangte die Republik im Gegenzug nicht.  Aus heutiger Sicht ein millionenschwerer Fehler. Denn die Stundungen haben Kika/Leiner während Corona wohl die Liquidität gesichert. 

Wie aus einem Prüfbericht des Sanierungsbeauftragten vom 20. September 2023 hervorgeht, schoss die Signa-Gruppe der Möbelhaus-Kette 2018/19 und ab 2022 rund 140 Millionen Euro zu. Zusätzlich leistete sie eigenkapitalstärkende Maßnahmen von rund 75 Millionen Euro.

Der zentrale Punkt: Während der Pandemie flossen laut Bericht keine Sanierungsbeiträge der Signa. Es würde sich vielmehr „eindrucksvoll“ zeigen, dass die liquiden Mittel und das Ausmaß der Stundungen korrelierten. Heißt: „Die Schuldnerin verfügte in diesem Zeitraum mit anderen Worten deshalb und in etwa in dem Umfang über Liquidität, in dem sie ihre Abgaben nicht bezahlen musste.“

Kurios: 2021 hat die Leiner GmbH deshalb sogar über ausreichend Mittel verfügt, um der Signa Darlehen in Höhe von 35 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen – das später mit Zinsen beglichen wurden.

*Update: Der Artikel wurde am 14. Juni, um 18:06 um die Stellungnahme der COFAG ergänzt.

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