Kika/Leiner hat vor rund einem Jahr den Insolvenzantrag gestellt. Zu den Verbindlichkeiten zählen Steuerstundungen des Finanzamts von 52,56 Millionen Euro. Weiters erhielt Kika/Leiner laut Transparenzdatenbank Covid-Förderungen in Höhe von 5,716 Millionen Euro von der Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG).
Klarstellung der COFAG
Beim Antrag auf Umsatzersatz wurde unter anderem eine Darlehensforderung nicht berücksichtigt. Dadurch wurde der Verschuldungsgrad von Kika/Leiner niedriger als nötig dargestellt. Warum fiel das nicht auf?
Die COFAG will nicht im Detail auf den Fall eingehen. Gegenüber dem KURIER hält sie aber „klarstellend fest“, dass die Darlehensforderungen „seitens der Finanzverwaltung“ bei der Erstprüfung nicht berücksichtigt worden seien. Deshalb habe es „keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit des Antrags auf Umsatzersatz“ geben – und die Auszahlung erfolgte.
Bei weiteren Anträgen habe die COFAG „entsprechend der vorgesehenen Prüfprozesse im Detail geprüft“. Dadurch sei man darauf aufmerksam geworden, dass der Antragssteller nicht antragsberechtigt gewesen sei. Die COFAG habe die Finanzverwaltung darauf aufmerksam gemacht und „in Anspruch genommene Beträge zurückgefordert“. Das habe die Finanzverwaltung im Nachhinein auch bestätigt.
In welcher Höhe sind noch Rückforderungen offen? „Diese Beträge konnten zum weitaus größten Teil auch einbringlich gemacht werden“, so die COFAG.
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