Kickls Asyl-Agentur wird vom Höchstgericht durchleuchtet

Kickls Asyl-Agentur wird vom Höchstgericht durchleuchtet
Die Bundesbetreuungsagentur (BBU) wurde 2019 von Türkis-Blau auf Schiene gebracht. Aber wie unabhängig agieren Rechtsberater dort? Das Innenministerium verteidigte das Modell, BBU-Chef selbst hofft auf baldige Klärung.

Wie unabhängig kann eine Beratung sein, wenn das Innenministerium den Geschäftsführer und das Justizministerium den Bereichsleiter stellt?

Mit dieser Frage beschäftigte sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag in einer öffentlichen Verhandlung. Es geht um die 2019 eingerichtete Bundesbetreuungsagentur (BBU), die abgelehnte Asylwerber bei ihrer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) unterstützen soll. Eine Aufgabe, die vorher hauptsächlich bei NGOs wie Caritas und Diakonie lag.

Der türkis-blauen Regierung war das Engagement der NGOs ein Dorn im Auge. „Ich will hier selber kontrollieren, damit man den Menschen nicht gleich am Beginn des Verfahrens falsche Hoffnungen macht“, erklärte der damalige FPÖ-Innenminister Herbert Kickl zur Einrichtung der BBU.

Dazu kam es nicht mehr: Das BBU-Gesetz wurde am 16. Mai 2019 im Nationalrat beschlossen, am nächsten Tag erschien das Ibiza-Video – und kurz darauf war Türkis-Blau schon Geschichte. Als die BBU am 1. Jänner 2021 den Betrieb aufnahm, regierte Türkis-Grün.

Kommentare