Kickl will Straftaten für schnelleres Abschieben im EU-Recht verankern

Kickl will Straftaten für schnelleres Abschieben im EU-Recht verankern
Politik oder Recht, Teil II: Kickl wirbt bei EU-Innenministern für schärfere Regeln gegen Straftäter.

„Lieber Dimitris“, „Dear Herbert“: So freundlich beginnen die Briefe, die Innenminister Herbert Kickl und EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos in den vergangenen Tagen ausgetauscht haben. Der Inhalt der Briefe gilt jedoch einem ernsten Thema: der Abschiebung straffälliger Asylberechtigter.

Der Antwortbrief

Am 23. Jänner hatte Kickl einen Brief nach Brüssel geschickt, in dem er eine Verschärfung der Bestimmungen gefordert hatte. Nun ist das Antwortschreiben da: Avramopoulos unterstützt Kickls Bemühen. Es liegen von der EU-Kommission Vorschläge auf dem Tisch, wonach „das bloße Begehen eines Verbrechens“ (also ohne rechtskräftige Verurteilung) reicht, dass jemand seinen Schutztitel verliert.

Außerdem sollen Staaten künftig Flüchtlingen die Aufenthaltsgenehmigung entziehen können, wenn die Person „die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdet“ – ohne, dass der Person der Asylstatus aberkannt wird. Das alles müsse allerdings erst durchs EU-Parlament gebracht werden, schreibt Avramopoulos.

Der zweite Vorschlag hat einen praktischen Hintergrund, erklärt EU-Rechtsexperte Walter Obwexer: Ein Asyltitel ist schwieriger abzuerkennen als ein Aufenthaltstitel. Ohne Aufenthaltstitel können Flüchtlinge sofort abgeschoben werden, sobald eine Rückkehr in ihr Herkunftsland möglich ist. Bis zur Rückkehr haben sie wegen des Asyltitels noch alle Rechte – etwa Zugang zu Sozialleistungen.

Schon jetzt werden EU-Bürger – die wie Flüchtlinge den Österreichern gleichgestellt sind – abgeschoben, wenn sie als gefährlich gelten; etwa, wenn sie nach der Haftentlassung nicht ausreichend resozialisiert sind.

Kickl ist mit Avramopoulos’ Antwort nicht ganz zufrieden. „Die Antwort suggeriert fälschlicherweise, dass die Aberkennung bei Straffälligkeit völlig im nationalen Ermessen liegt. Die Kommission sagt mit keinem Wort, dass die Festlegung, was eine schwere Straftat ist, weitgehend durch die Rechtsprechung von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie durch den Europäischen Gerichtshof erfolgt, weil diesbezügliche Konkretisierungen im EU-Recht fehlen.“

Kickl will daher in der EU-Statusverordnung beispielhaft Straftaten verankern, die zu einer Aberkennung des Schutzstatus führen. Auch das Abschieben müsse erleichtert werden.

Treffen in Rumänien

Beim Treffen der EU-Innenminister heute, Donnerstag, im aktuellen EU-Vorsitzland Rumänien, lobbyiert Kickl unter seinen Amtskollegen für seine Vorhaben. Kickl: „Bei Gewalt gegen Frauen oder bei sexuellen Übergriffen soll eine Straftat reichen, um den Asylstatus abzuerkennen.“

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