Keine Hinweise auf Novomatic-Spenden: Was bedeutet das für die Ermittlungen?

"Novomatic zahlt alle", sagte der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video.
Betriebsprüfer konnten keine Spenden des Glücksspielkonzerns an die ÖVP finden. Die Suppe wird dünner, auch in Hinblick auf die Vorwürfe gegen Ex-Finanzminister Blümel.

Im niederösterreichischen Glücksspielkonzern Novomatic macht sich Erleichterung breit. Mit seiner Ansage im Ibiza-Video, „Novomatic zahlt alle“, hatte der vormalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor vier Jahren Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgelöst, die sich zum Großverfahren mit zahlreichen Beschuldigten auswuchsen.

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die WKStA beim Amt für Betrugsbekämpfung im Finanzministerium nachgefragt – das Antwortschreiben liegt der APA vor. Das Prüfteam des Finanzamts für Großbetriebe, das den Konzern auseinandernahm, habe „keine konkreten Anhaltspunkte für (verdeckte oder offene) Spenden/finanzielle Zuwendungen“ von Novomatic sowie des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Harald Neumann in die Sphären der ÖVP ergeben, vor allem in Hinblick auf 2017/'18.

Zudem gibt es einen „Sichtungsbericht“ der WKStA vom Mai 2023, in dem Novomatic ebenfalls nicht als Spender aufscheint. Mangels Unterlagen habe aber nicht überprüft werden können, ob neben Spenden an die ÖVP-Bundespartei weitere Spenden an der ÖVP zuzurechnende Organisationen, vor allem an die Junge ÖVP, ergangen seien, heißt es darin.

Fortschritt

Novomatic-Sprecher Stefan Krenn erklärt dazu gegenüber dem KURIER: „Wir haben von Beginn an klargestellt, dass es keine Spenden an politische Parteien gab. Die neuen Ermittlungsergebnisse bestätigen das und damit ist auch die Aussage ,Novomatic zahlt alle’ widerlegt.“

Krenn betont, das Unternehmen habe auch nicht an andere Parteien oder Teilorganisationen von Parteien gespendet.

Novomatic-Anwalt Michael Rohregger schließt Parteispenden nicht nur für 2017/’18 aus, sondern für die vergangenen zehn Jahre, über die sich eine Betriebsprüfung erstreckt. Rohregger spricht von „einem Fortschritt für das ganze Verfahren“. Die WKStA muss jetzt die weitere Vorgangsweise entscheiden.

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