Im niederösterreichischen Glücksspielkonzern Novomatic macht sich Erleichterung breit. Mit seiner Ansage im Ibiza-Video, „Novomatic zahlt alle“, hatte der vormalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vor vier Jahren Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgelöst, die sich zum Großverfahren mit zahlreichen Beschuldigten auswuchsen.
Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die WKStA beim Amt für Betrugsbekämpfung im Finanzministerium nachgefragt – das Antwortschreiben liegt der APA vor. Das Prüfteam des Finanzamts für Großbetriebe, das den Konzern auseinandernahm, habe „keine konkreten Anhaltspunkte für (verdeckte oder offene) Spenden/finanzielle Zuwendungen“ von Novomatic sowie des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Harald Neumann in die Sphären der ÖVP ergeben, vor allem in Hinblick auf 2017/'18.
Zudem gibt es einen „Sichtungsbericht“ der WKStA vom Mai 2023, in dem Novomatic ebenfalls nicht als Spender aufscheint. Mangels Unterlagen habe aber nicht überprüft werden können, ob neben Spenden an die ÖVP-Bundespartei weitere Spenden an der ÖVP zuzurechnende Organisationen, vor allem an die Junge ÖVP, ergangen seien, heißt es darin.
Fortschritt
Novomatic-Sprecher Stefan Krenn erklärt dazu gegenüber dem KURIER: „Wir haben von Beginn an klargestellt, dass es keine Spenden an politische Parteien gab. Die neuen Ermittlungsergebnisse bestätigen das und damit ist auch die Aussage ,Novomatic zahlt alle’ widerlegt.“
Krenn betont, das Unternehmen habe auch nicht an andere Parteien oder Teilorganisationen von Parteien gespendet.
Novomatic-Anwalt Michael Rohregger schließt Parteispenden nicht nur für 2017/’18 aus, sondern für die vergangenen zehn Jahre, über die sich eine Betriebsprüfung erstreckt. Rohregger spricht von „einem Fortschritt für das ganze Verfahren“. Die WKStA muss jetzt die weitere Vorgangsweise entscheiden.
Angebot reicht
Die Neuigkeit, dass Betriebsprüfer keine Spenden gefunden haben, bedeutet nicht, dass die Verfahren nun eingestellt werden müssen. So braucht es beispielsweise für den Tatbestand der Bestechung bzw. Bestechlichkeit keine konkrete Leistung. Es reicht schon, einen Vorteil anzubieten oder zu versprechen (bzw. einen zu fordern oder sich versprechen zu lassen). Klar ist aber auch: Die Suppe wird dünner.
So etwa in der Italien-Causa gegen den ehemaligen ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel. Im Februar 2021 wurde bekannt, dass die WKStA wegen einer Nachricht von Novomatic-CEO Neumann gegen Blümel ermittelt.
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Im Juli 2017 bat Neumann um einen Termin bei Sebastian Kurz, damals Außenminister: „1) wegen Spende 2) wegen des Problems, das wir in Italien haben“. Blümel ersuchte den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, um einen Rückruf bei Neumann: „Tu es für mich“.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen erklärte Blümel, er habe nur versucht, einen Rückruf zu organisieren und dafür nie Vorteile verlangt oder sich erwartet.
Die Einvernahme Blümels durch die WKStA liegt schon länger zurück, im vergangenen Winter gab laut KURIER-Informationen ergänzende Einvernahmen von Mitarbeitern im Finanzministerium.
Deal mit FPÖ & ÖVP?
Gegen Novomatic wird auch noch rund um die Bestellung des blauen Casinos-Kurzzeitvorstandes Peter Sidlo ermittelt. Die WKStA vermutet einen Deal für Novomatic-freundliche Änderung des Glücksspielgesetzes und Konzessionen – zuerst mit der FPÖ, dann mit der ÖVP.
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Eine solche Gegenleistung sei nicht ersichtlich, betont Novomatic-Sprecher Krenn. Aber auch hier gilt: Der Deal allein – so er nachgewiesen werden kann – würde für eine Verurteilung reichen.
Ermittelt wird auch noch in einem Vertrag mit einem FPÖ-nahen oberösterreichischen Steuerberater und dem ehemaligen blauen Finanz-Staatssekretär Hubert Fuchs sowie zu einem Kooperationsvertrag mit dem FPÖ-nahen „Institut für Sicherheitspolitik“ (ISP).
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