Karmasin-Prozess: "Maximale persönliche Bereicherung"

Karmasin darf vorerst nicht nach Hause
Ab 25. April muss sich die Ex-Familienministerin vor Gericht verantworten. Neben ihr wird ein Spitzenbeamter des Sportministeriums Platz nehmen.

Für Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (parteilos auf ÖVP-Ticket) wird es ernst. Ab 25. April muss sie sich im Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs und der Wettbewerbsabsprachen verantworten. Neben ihr muss ein – aktuell dienstfrei gestellter – Abteilungsleiter des Sportministeriums Platz nehmen.

Vorerst sind drei Verhandlungstage anberaumt, der letzte am 9 Mai. Doch ob dann tatsächlich Urteile fallen, ist unklar. Denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass weitere Zeugen gehört werden sollen. Fix geladen ist jedenfalls Kronzeugin Sabine Beinschab.

Laut Anklageschrift, die dem KURIER vorliegt, wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der ehemaligen Ministerin zum einen vor, nach ihrem Ausscheiden aus der Politik unrechtmäßig Bezugsfortzahlungen bezogen zu haben. Derartige Fortzahlungen (75 Prozent der monatlichen Bezüge, Anm.) dienen eigentlich als „Überbrückungshilfe“ nach der Politik und werden maximal sechs Monate lang ausgezahlt. Sämtliche Zuverdienste sind verboten.

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