Beinschab hat Antrag auf Kronzeugenstatus gestellt
Die in der ÖVP-Inseratenaffäre beschuldigte Meinungsforscherin Sabine Beinschab hat über ihre Anwältin den Antrag auf den Status einer Kronzeugin gestellt. Die Beschuldigte habe "ihr Wissen über neue Tatsachen und Beweismittel" offenbart, welches geeignet sei, zur Aufklärung beizutragen, heißt es in dem Antrag, der dem KURIER vorliegt.
Auch das für den Kronzeugenstatus erforderliche "reumütige Geständnis" liege vor: Beinschab habe "eine deutliche innere Abkehr von ihren Taten" gezeigt. Auch dass Beinschab freiwillig an die Staatsanwaltschaft herangetreten sei, wird angeführt.
Im übrigen sei "nach den vorliegenden Informationen" davon auszugehen, dass es sich bei der Beschuldigten "nicht um eine Tatbeteiligte mit führendem oder maßgeblichem Tatbeitrag handelt".
Konkret führt Beinschab folgende Argumente zu ihrem Gunsten an:
1. Wesentlich längerer Tatzeitraum
Die WKStA wusste nur von Taten bis zum 21.3.2018 und erfuhr erst von der Beschuldigten Beinschab, dass auch nach dem 21.3.2018 Studien für das Finanzministerium durchgeführt und in derselben Art und Weise abgerechnet wurden. Das letzte Angebot übermittelte die Beschuldigte im September 2021 an Johannes Pasquali. Der Tatzeitraum hat sich daher um 3,5 Jahre verlängert.
2. Sechs Umfragen von Österreich gezahlt
Die ersten sechs Umfragen wurden über die Österreich-Tochtergesellschaft "Money.at Medien GmbH" abgerechnet und teilweise in der "Tageszeitung Österreich" veröffentlicht - allerdings kamen sämtliche Fragen für die Umfragen aus dem Finanzministerium. Geplant waren ursprünglich acht Umfragen. Danach erfolgte eine strikte Trennung zwischen Österreich-Umfragen und Finanzministerium-Umfragen.
3. 20 Prozent Provision für Karmasin
Sophie Karmasin, die zur damaligen Zeit Bundesministerin für Familien und Jugend war, hat, laut dem Antrag von Beinschab, nicht nur den Kontakt zum Finanzministerium und zu Wolfgang und Helmuth Fellner (Inhaber Tageszeitung Österreich) hergestellt und Sabine Beinschab erklärt, man „könne gemeinsam Studien für das BMF“ machen, sondern forderte für ihre Vermittlungstätigkeit 20 Prozent des Umsatzes jedes Auftrags vom Finanzministerium. Die Rechnungslegung für die Vermittlungsprovision erfolgte über "mbi Management Beteiligungen & Investments GmbH“, das Unternehmen von Karmasins Ehemann.
4. Verdeckte Handlungen Karmasins
Karmasin konnte während ihrer Tätigkeit als Ministerin keine andere wirtschaftliche Tätigkeit entfalten, weil es nicht erlaubt war, so gab es auch nach ihrer Funktion als Ministerin Gründe, dass sie bei einigen Aufträgen nicht offiziell unter ihrem Namen geschäftlich auftreten konnte.
Da sie dennoch diese Aufträge lukrieren wollte, hatte Karmasin eine "RESEARCH AFFAIRS" Emailadresse, also eine Emailadresse des Unternehmens von Sabine Beinschab lautend auf "office@researchaffairs.at", die ausschließlich Karmasin verwenden konnte. Die Beschuldigte stellte ihr diese Emailadresse zur Verfügung, da sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Familie Karmasin sah, ist im Antrag zu lesen.
Reicht das für den Kronzeugenstatus?
Ob das reichen wir, um den Kronzeugenstatus zu bekommen, wird spannend. Denn Kronzeugin kann man eigentlich nur dann bekommen, wenn keine Zwangsmaßnahmen angewendet wurden. Beinschab wurde aber festgenommen, es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Außerdem waren alle diese belastenden Fakten, die Beinschab ihrem Geständnis aussagte, auch am Laptop und dem Handy von Sophie Karmasin zu abgespeichert. Sprich in einigen Monaten wäre die WKStA ohnehin auf die illegalen Preisabsprachen und die Provisionsabrechungen gestoßen.
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