Karmasin bleibt in U-Haft: Warum das eine umstrittene Entscheidung ist

Karmasin bleibt in U-Haft: Warum das eine umstrittene Entscheidung ist
Ihre Anwälte haben kreative Vorschläge gemacht, doch das Gericht bleibt hart: Bei Karmasin bestehe Tatbegehungsgefahr.

Ex-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin ist seit 4. März in Untersuchungshaft – und dort bleibt sie vorerst auch. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte am Montag abgewiesen. Bei Karmasin bestehe „Tatbegehungsgefahr“, so die Begründung: Sie könnte auf freiem Fuß eine „strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen“. Ist dieser Verdacht gerechtfertigt?

Viele Vorschläge

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