Sophie Karmasin bleibt in Untersuchungshaft

Sophie Karmasin bleibt in Untersuchungshaft
Seit 2. März ist die Meinungsforscherin in U-Haft. Ihr Antrag auf Enthaftung wurde abgelehnt.

Ein ehemaliges Regierungsmitglied in Untersuchungshaft – das gab es bis dato nicht in der Zweiten Republik. Seit nunmehr zwölf Tagen ist Ex-Familienministerin Sophie Karmasin bereits in U-Haft, seit geraumer Zeit mit einer Corona-Infektion. Und die ehemalige Politikerin wird auch weiterhin in der Josefstadt einsitzen.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat Montagmittag einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm abgewiesen.

"U-Haft nicht substituierbar"

Der zuständige Richter habe entschieden, "dass die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel substituierbar ist", so Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr bleibt damit aufrecht.

Formal wäre der nächste Haftprüfungstermin der 14. April. Karmasins Anwälte haben jedoch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichts Beschwerde einzulegen. Dann müsste sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien zeitnah mit der Causa auseinandersetzen.

Kommentare