Debatte um Karfreitag: Beamte haben zum Teil schon frei

Debatte um Karfreitag: Beamte haben zum Teil schon frei
Vizekanzler Strache stellte im vergangenen Jahr alle Mitarbeiter seines Ressorts am Karfreitag sogar gänzlich frei.

Es ist ein Ministerratsbeschluss, der den Karfreitag für Österreichs Beamte schon seit dem Jahr 1963 zum Beinahe-Feiertag machte. Seither dürfen Bundesbedienstete - unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis - an diesem Tag nämlich bereits zu Mittag nach Hause gehen. Das EuGH-Urteil zum Karfreitag trifft Österreichs Beamte also nur bedingt.

"Ich stelle daher den Antrag, der Ministerrat wolle die Bundesdienststellen ermächtigen, den Dienstbetrieb jeweils am Karfreitag ab 12 Uhr mittags, soweit es aus Dienstesrücksichten zulässig ist, auf einen Journaldienst zu beschränken", heißt es in dem Regierungsbeschluss vom 8. März 1963 "betreffend den Dienstbetrieb bei den Bundesdienststellen zu den Osterfeiertagen unter Verweis auf das Feiertagsruhegesetz". Bundeskanzler war Alfons Gorbach (ÖVP).

Strache stellte seine Beamten frei

Diese Traditions setzte Beamtenminister und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) im vergangenen Jahr nicht nur fort, sondern erweiterte sie sogar: Er stellte alle Mitarbeiter seines Ressort am Karfreitag sogar gänzlich frei, wie die Kronen Zeitung (Donnerstag-Ausgabe) berichtete. "Im Namen des Herrn Vizekanzlers gebe ich bekannt, dass die Bediensteten des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport am Karfreitag, 30. März 2018, ganztägig vom Dienst befreit sind", hieß es in einem Erlass.

Nun muss Straches Ministerium die Auswirkungen des EuGH-Spruchs auf den Öffentlichen Dienst prüfen. Erst am Mittwoch hatte sich die Bundesregierung nach dem EuGH-Urteil zum Karfreitag gegen die Einführung eines neuen Feiertages ausgesprochen. "Die bestehende Regelung war eine gute und hat nicht umsonst so lange gehalten", stellte ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel dabei fest. 

Die türkis-blaue Regierung muss nun bis 19. April eine neue Regelung für den Karfreitag beschließen. Die Zeit drängt also. Bringt sie das nicht zustande, ist bereits der kommende Karfreitag ein Feiertag und Arbeitnehmer, die nicht frei machen können, steht das Recht auf ein Zusatzentgelt zu. 

In manchen anderen Gebietskörperschaften sind Beamte am Karfreitag übrigens von Haus aus zur Gänze freigestellt. So musste die Gemeinde Steyr nach einem OGH-Urteil im Jahr 2013 einem Magistratsbediensteten Urlaubstage zurückerstatten. Seit mehr als 40 Jahren hatte es damals aufgrund eines Erlasses keines Glaubensbekenntnisses mehr bedurft, um an diesem Tag nicht zu arbeiten. Die Weisung des damaligen Bürgermeisters war vom Land - letztlich erfolglos - bekämpft worden.

Und nicht nur am Karfreitag dürfen sich Beamte mancherorts über extra Freizeit freuen. In den meisten Bundesländern haben Landesbeamte auch am jeweiligen Landesfeiertag frei.

Karfreitag sorgt für Diskussionen

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