Karfreitag: Regierung erteilt neuem Feiertag Absage

Karfreitag: Regierung erteilt neuem Feiertag Absage
Laut Kanzleramtsminister Blümel soll der Status Quo erhalten bleiben. Die Zeit für die rechtliche Basis dafür drängt.

Die Bundesregierung spricht sich nach dem EuGH-Urteil zum Karfreitag gegen die Einführung eines neuen Feiertages aus. Das am Dienstag veröffentliche Urteil werde jetzt genau geprüft, einen zusätzlichen Feiertag werde es aber nicht geben, erklärte Kanzleramtsminister und ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel am Mittwoch nach dem Ministerrat.

"Die bestehende Regelung war eine gute und hat nicht umsonst so lange gehalten", stellte Blümel im Pressefoyer fest. Nun werde man sich aber das Urteil genau ansehen, denn der Gesetzgeber müsse entsprechend diesem eine rechtliche Klärung durchführen. Blümel kündigte Gespräche mit allen Beteiligten an, so sei etwa der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker bereits eingeladen worden. Auch auf die Sozialpartner wolle man zugehen, so der Minister. Genaue Angaben zum Zeitplan machte Blümel beim Pressefoyer nicht. 

"Keinen zusätzlichen Feiertag"

Blümel betonte, dass der Status Quo auf rechtskonforme Art erhalten bleiben soll: "Niemandem soll etwas weggenommen werden", darüber sei man sich in der Regierung einig. Einigkeit herrsche auch darüber, dass es keinen neuen Feiertag geben wird: "Faktum ist aber auch, dass wir keinen zusätzlichen Feiertag einführen können."

 

Rasch neue Regelung

Die türkis-blaue Regierung muss bis 19. April eine neue Regelung für den Karfreitag beschließen. Die Zeit drängt also. Bringt sie das nicht zustande, ist bereits der kommende Karfreitag ein Feiertag und Arbeitnehmer, die nicht frei machen können, steht das Recht auf ein Zusatzentgelt zu. 

Streit um Karfreitag

Der EuGH hatte am Dienstag die derzeitige Feiertagsregelung als gleichheitswidrig aufgehoben. Ein bezahlter Feiertag wie der Karfreitag darf nicht nur einzelnen Religionsgruppen zugestanden werden, entschied der Europäische Gerichtshof.

Der Karfreitag galt als Feiertag bisher nur für Angehörige der alt-katholischen Kirche, der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche. Angehörige dieser Kirchen bekamen einen Feiertagszuschlag, wenn sie am Karfreitag gearbeitet haben. In Deutschland gelten gesetzliche Feiertage hingegen grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. 

Ablehnung im Vorfeld

Bereits im Vorfeld zum Ministerrat zeigten sich Regierungsmitglieder ablehnend gegenüber einem zusätzlichen Feiertag. So sagte Wirtschaftsministerin Magarete Schramböck (ÖVP) am Mittwoch am Rande einer Veranstaltung: "Es macht keinen Sinn, Arbeitsplätze zu riskieren, indem man einen zusätzlichen Feiertag einführt."

Streit um Karfreitag

Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf hatte zudem verlautbart, dass ein zusätzlicher Feiertag 600 Millionen Euro kosten würde und hoffte auf eine "Lösung ohne Mehrbelastung der Wirtschaft". Dementsprechend begrüßte er die Ankündigung der Regierung, keinen neuen Feiertag schaffen zu wollen. „Wir wollen weder der Evangelischen Glaubensgemeinschaft einen Feiertag wegnehmen, wir wollen aber auch keine neuen Belastungen im Ausmaß von mehreren Hundert Millionen Euro für unsere Betriebe", so Kopf in einer Aussendung.

Dem widersprach naturgemäß ÖGB-Chef Wolfgang Katzian und nannte die 600 Millionen Euro Mehrkosten für Arbeitgeber "Märchenstunde". Der Karfreitag soll ein Feiertag für alle werden, dies sei nun die Rechtslage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Ein zusätzlicher freier Tag sei durch die arbeitgeberfreundlichen Regelungen der jetzigen Bundesregierung - sprich 12-Stunden-Tag - sowie die gute Konjunktur gerechtfertigt.

Vorgeschichte

Geklagt hatte ein Mitarbeiter einer privaten Detektei, der keiner dieser Kirchen angehört. Er wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenfalls einen Zuschlag. Der EuGH gab ihm Recht. Bis Österreich die Klausel ändere, müssten Arbeitgeber allen Beschäftigten das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag gewähren. Wenn Arbeitnehmer nicht frei machen könnten, stehe ihnen das Recht auf ein Zusatzentgelt zu.
 

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