Aber auch abgesehen davon hat die Ibiza-Untersuchung zu einigen sehr speziellen Vorgängen geführt.
Im März 2021 entschied beispielsweise der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass das Finanzministerium dem Parlament alle angeforderten Akten vollumfänglich vorlegen muss. Nachdem sich das Ressort weiterhin weigerte, die eMail-Postfächer der eigenen Mitarbeiter offenzulegen, griffen die Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Neos zu einem bis dahin nie da gewesenen Schritt: Sie riefen den Bundespräsidenten an, die VfGH-Entscheidung zu „exekutieren“, kurzum: sie durchzusetzen.
Daraufhin lenkte das Ministerium ein. Doch hätten sich das Ressort und der damalige Minister Gernot Blümel weiter geweigert, die angeforderten eMails und Dateien zu liefern, hätte die Hofburg mit „hoheitlichem Zwang“, also mithilfe von Polizei oder Bundesheer, der Entscheidung des Höchstgerichts zum Durchbruch verhelfen müssen.
Erkenntnisse
Entgegen der landläufigen Meinung, wonach Untersuchungsausschüsse inhaltlich meist wenig bis gar nichts zutage bringen, hat der Ibiza-U-Ausschuss einige durchaus wichtige politische Ergebnisse gebracht.
Sie finden sich unter anderem im Abschlussbericht des unparteiischen Verfahrensrichters Wolfgang Pöschl.
Was waren die Ergebnisse? Zum einen hat der Ibiza-U-Ausschuss deutlich gezeigt, dass sich der Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, den Job als ÖBAG-Chef selbst organisierte, indem er die Ausschreibung mannigfaltig manipulierte. Als gesichertes Wissen gilt ebenso, dass Kanzler Kurz auffallend früh Bescheid wusste, dass Schmid den Job erhält.
Harte Beweise, dass der damalige ÖVP-Chef aktiv und manipulativ in die Bestellung eingegriffen hat, konnte das Parlament nicht finden.
Was die Arbeit der Justiz angeht, sorgte der U-Ausschuss in Sachen Ibiza-Affäre für eine Entwarnung.
Zwischenzeitlich hatte der Verdacht bestanden, der damalige Sektionschef Christian Pilnacek habe die Ermittlungen im Ibiza-Verfahren „klein gehalten“ und die Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft torpediert. Für diesen besorgniserregenden Vorwurf konnte der Ausschuss laut Pöschl aber „keine Anhaltspunkte“ finden.
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