Justizministerium klärt per Erlass: Pro-Palästina-Parole ist Terror-Gutheißung

Justizministerium klärt per Erlass: Pro-Palästina-Parole ist Terror-Gutheißung
Zumindest nach objektiven Kriterien. Einige Verfahren wurden nach Einvernahmen der Beschuldigten aber eingestellt, weil die „subjektive Tatseite“ fehlte.

„From the river to the sea, Palestine will be free“: Eine Parole, die seit dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober auf Pro-Palästina-Demos skandiert wird – und alles andere als harmlos ist. 

Das macht das Justizministerium mit einem Erlass, der am 30. November an alle Oberstaatsanwaltschaften ergangen ist, klar.

Die Parole wird als „Aufforderung bzw. Gutheißung terroristischer Straftaten“ (Paragraf 282a) gewertet. Wer sie in der Öffentlichkeit ruft, kann sich strafbar machen. 

Kann, denn einige Ermittlungsverfahren wurden schon wieder eingestellt. Bei der Staatsanwaltschaft Linz beispielsweise gab es sechs, davon läuft nur noch eines.

Intention und Umstände

Grund für die Einstellungen: Es fehlte die sogenannte „subjektive Tatseite“. Objektiv ist der Tatbestand erfüllt, wenn nachgewiesen werden kann, dass jemand die Parole gerufen hat. Dann müssen aber noch die Umstände und die Intention der Äußerung – sprich: der Vorsatz – geklärt werden. Zur subjektiven Tatseite gehört etwa, dass der Beschuldigte auch versteht, was die Parole bedeutet.

Das ist in vielen Fällen offenbar nicht gegeben – in Wiener Neustadt etwa wurde erst vor Kurzem ein Verfahren eingestellt, weil der Beschuldigte bei der Einvernahme glaubhaft versichern konnte, dass er darunter etwas anderes verstanden hat (der KURIER berichtete).

Auch die Staatsanwaltschaften waren sich bis vor Kurzem über die Bedeutung der Parole nicht ganz im Klaren. Deshalb gab es im November den Aufruf ans Justizministerium, eine Linie vorzugeben. Diese kam jetzt per Erlass.

➤ Mehr dazu: "From the river to the sea": Justiz ringt um gemeinsame Linie bei Pro-Palästina-Parole

Auslöschung Israels

„From the river to the sea, Palestine will be free“ könnte als bloßer Ausdruck des Wunsches nach Freiheit für das palästinensische Volk, das unter der israelischen Besatzung leidet, verstanden werden. Weitergedacht würde diese „Freiheit“ aber die Auslöschung des Staates Israel bedeuten, denn dieser befindet sich im Gebiet „vom Fluss Jordan bis zum Meer“. Die Terrororganisation Hamas hat diese Phrase sogar in ihrer Verfassung stehen.

Wie viele Verfahren laufen, wird statistisch nicht erhoben. Im Innenministerium spricht man von rund 60 Berichten, die in diesem Zusammenhang an die Justiz weitergeleitet wurden. In Wien laufen „mehrere Verfahren“, in Innsbruck vier, in Graz spricht man von „fünf bis zehn“. 

Die Fäden laufen am Ende beim Justizministerium zusammen. Die Verfahren nach Paragraf 282a sind allesamt berichtspflichtig. Jede Einstellung und Anklage muss also vorher genehmigt werden.

Kommentare