Justizministerium klärt per Erlass: Pro-Palästina-Parole ist Terror-Gutheißung

Justizministerium klärt per Erlass: Pro-Palästina-Parole ist Terror-Gutheißung
Zumindest nach objektiven Kriterien. Einige Verfahren wurden nach Einvernahmen der Beschuldigten aber eingestellt, weil die „subjektive Tatseite“ fehlte.

„From the river to the sea, Palestine will be free“: Eine Parole, die seit dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober auf Pro-Palästina-Demos skandiert wird – und alles andere als harmlos ist. 

Das macht das Justizministerium mit einem Erlass, der am 30. November an alle Oberstaatsanwaltschaften ergangen ist, klar.

Die Parole wird als „Aufforderung bzw. Gutheißung terroristischer Straftaten“ (Paragraf 282a) gewertet. Wer sie in der Öffentlichkeit ruft, kann sich strafbar machen. 

Kann, denn einige Ermittlungsverfahren wurden schon wieder eingestellt. Bei der Staatsanwaltschaft Linz beispielsweise gab es sechs, davon läuft nur noch eines.

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