"From the river to the sea": Justiz ringt um gemeinsame Linie bei Pro-Palästina-Parole

"From the river to the sea": Justiz ringt um gemeinsame Linie bei Pro-Palästina-Parole
Rechtliche Einordnung ist unklar, heißt es aus Wien, Graz und Innsbruck. Ministerium könnte per Erlass Klarheit schaffen.

„From the river to the sea, Palestine will be free“ wird bei Pro-Palästina-Demos in ganz Österreich gerufen. Und die heimische Justiz und die Polizei sind sich nicht ganz sicher, wie sie damit umgehen sollen.

Die Parole wurde in den frühen 1960er-Jahren von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) eingeführt. Sie besagt, dass Palästina vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer befreit werden solle. Sie gilt damit als Ausdruck des Wunsches nach einem Ende der israelischen „Besatzung“ des Gebietes, das die Palästinenser als ihr Land ansehen. Die Israelis erkennen in der Parole die Forderung nach Auslöschung ihres Staates.

Seit dem Terrorangriff der Hamas ist diese Parole brisanter denn je. Denn auch die Hamas lehnt laut ihrer Verfassung „jegliche Alternative zur vollständigen und uneingeschränkten Befreiung Palästinas, vom Fluss bis zum Meer“ ab.

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