"From the river to the sea": Justiz ringt um gemeinsame Linie bei Pro-Palästina-Parole

„From the river to the sea, Palestine will be free“ wird bei Pro-Palästina-Demos in ganz Österreich gerufen. Und die heimische Justiz und die Polizei sind sich nicht ganz sicher, wie sie damit umgehen sollen.
Die Parole wurde in den frühen 1960er-Jahren von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) eingeführt. Sie besagt, dass Palästina vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer befreit werden solle. Sie gilt damit als Ausdruck des Wunsches nach einem Ende der israelischen „Besatzung“ des Gebietes, das die Palästinenser als ihr Land ansehen. Die Israelis erkennen in der Parole die Forderung nach Auslöschung ihres Staates.
Seit dem Terrorangriff der Hamas ist diese Parole brisanter denn je. Denn auch die Hamas lehnt laut ihrer Verfassung „jegliche Alternative zur vollständigen und uneingeschränkten Befreiung Palästinas, vom Fluss bis zum Meer“ ab.
Einbindung der Oberbehörden
Zurück nach Österreich: Aktuell liegen den Staatsanwaltschaften in Wien, Graz und Innsbruck mehrere Fälle vor, in denen besagte Parole gerufen wurde – unisono heißt es dort auf KURIER-Anfrage, es sei noch keine Entscheidung gefallen, ob Ermittlungen eingeleitet werden.
Aus Graz heißt es etwa, es werde geprüft, „wie die angezeigten Sachverhalte rechtlich einzuordnen“ seien und ob „eine Einbindung der Oberbehörden indiziert“ ist.
Eine solche Einbindung könnte Klarheit schaffen, heißt es auch aus Innsbruck. Deren Sprecher meinte kürzlich in Ö1, eine einheitliche Linie wäre sinnvoll, die Fälle würden einander ja ähneln. Das Justizministerium könnte diese per Erlass regeln.
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Dort heißt es auf KURIER-Anfrage, dass der Fall klar sei: „Das Skandieren der Parole kann in Zusammenhang mit dem jüngsten Terrorangriff der Hamas auf Israel den Anfangsverdacht in Richtung ‚Aufforderung zu bzw. Gutheißung terroristischer Straftaten‘ und allenfalls auch ‚Verhetzung‘ begründen.“
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