Anti-Israel-Rufe: Staatsanwältin winkt ab

Anti-Israel-Rufe: Staatsanwältin winkt ab
Ermittlungsverfahren gegen Pro-Palästina-Demonstrant wurde in NÖ eingestellt. In Innsbruck werden die Verfahren hingegen geführt. Das sorgt für Aufregung

Der Spruch „From the river to the sea, Palestine will be free“ wird seit Oktober bei Pro-Palästina-Demos in ganz Österreich gerufen. Seither wird auch darüber diskutiert, wie diese Parole juristisch eingeordnet werden soll.

Nach anfänglichem Zögern haben sich Justiz- und Innenministerium vor wenigen Wochen grundsätzlich darauf verständigt, dass der Slogan im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober als Aufforderung zu einer terroristischen Straftat (Paragraf 282a StGB) oder Gutheißung einer solchen zu sehen ist. Der Grund: weil damit auch der Aufruf zur Auslöschung des Staates Israel mitschwinge.

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Bislang sind nach solchen Ausrufen bei den Demonstrationen etwa 90 Anzeigen des Verfassungsschutzes bei den Staatsanwaltschaften in den betroffenen Bundesländern eingelangt, zusätzlich wurden 400 Verwaltungsanzeigen gelegt. Der Umgang bei den Anklagebehörden ist allerdings höchst unterschiedlich, eine gemeinsame Linie gibt es nicht.

Wiener Neustadt hat eingestellt

Vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen einen Mann eingestellt, obwohl er bei einer Demo am 25. November in Wiener Neustadt die Parole lautstark skandiert hatte. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Gutheißung terroristischer Straftaten. Allerdings ohne Konsequenzen.

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