Anti-Israel-Rufe: Staatsanwältin winkt ab

Anti-Israel-Rufe: Staatsanwältin winkt ab
Ermittlungsverfahren gegen Pro-Palästina-Demonstrant wurde in NÖ eingestellt. In Innsbruck werden die Verfahren hingegen geführt. Das sorgt für Aufregung

Der Spruch „From the river to the sea, Palestine will be free“ wird seit Oktober bei Pro-Palästina-Demos in ganz Österreich gerufen. Seither wird auch darüber diskutiert, wie diese Parole juristisch eingeordnet werden soll.

Nach anfänglichem Zögern haben sich Justiz- und Innenministerium vor wenigen Wochen grundsätzlich darauf verständigt, dass der Slogan im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober als Aufforderung zu einer terroristischen Straftat (Paragraf 282a StGB) oder Gutheißung einer solchen zu sehen ist. Der Grund: weil damit auch der Aufruf zur Auslöschung des Staates Israel mitschwinge.

➤ Mehr lesen: "From the river to the sea": Justiz ringt um gemeinsame Linie bei Pro-Palästina-Parole

Bislang sind nach solchen Ausrufen bei den Demonstrationen etwa 90 Anzeigen des Verfassungsschutzes bei den Staatsanwaltschaften in den betroffenen Bundesländern eingelangt, zusätzlich wurden 400 Verwaltungsanzeigen gelegt. Der Umgang bei den Anklagebehörden ist allerdings höchst unterschiedlich, eine gemeinsame Linie gibt es nicht.

Wiener Neustadt hat eingestellt

Vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen einen Mann eingestellt, obwohl er bei einer Demo am 25. November in Wiener Neustadt die Parole lautstark skandiert hatte. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Gutheißung terroristischer Straftaten. Allerdings ohne Konsequenzen.

➤ Mehr dazu: Von Hamas entführter Österreicher wurde tot aufgefunden

Anti-Israel-Rufe: Staatsanwältin winkt ab

Eigene Interpretation

In der Begründung der Staatsanwältin heißt es, dass dem Beschuldigten die „subjektive Tatseite“ nicht nachgewiesen werden konnte. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Bauer gegenüber dem KURIER erklärt, war der Nachweis der Handlung selbst kein Problem. Entsprechende Beweise lagen vor. Daher war es eindeutig, dass der Beschuldigte die Äußerungen im Zuge der Kundgebung auch tatsächlich getätigt hat.

Asyl suchen, Hamas bejubeln: Die Politik ist im Dilemma

Allerdings habe er sich glaubhaft verantworten können, dass kein Vorsatz bestanden habe, eine terroristische Straftat gutzuheißen, so Bauer. Er habe die Parole anders interpretiert. „Nämlich nicht so, dass der israelische Staat ausgelöscht werden muss, sondern dass alle Religionen und Nationalitäten gemeinsam in dem Land parallel existieren können“, schildert Bauer.

Der Kontext ist wichtig

Dies reichte der zuständigen Staatsanwältin, um das Verfahren einzustellen. Bauer betont, dass jede dieser Anzeigen einzeln für sich geprüft werden müsse, „in welchem Kontext die Äußerungen genau fallen“.

Anti-Israel-Rufe: Staatsanwältin winkt ab

Innsbruck führt mehrere Verfahren

In den Reihen der Exekutive sorgt diese Entscheidung dennoch für Kopfschütteln. Noch dazu, wo etwa in Innsbruck diese Verfahren sehr wohl geführt werden. Außerdem habe man den expliziten Auftrag, auf solche Parolen mit Anzeigen zu reagieren.

➤ Mehr lesen: Nach Pro-Palästina-Demos: 400 Anzeigen, zehn Festnahmen

Roland Scherscher, Leiter des NÖ Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), erklärt dazu nur: Man werde auch weiterhin bei den Demos das Skandieren der besagten Parole rigoros mit Anzeigen ahnden.

Kommentare