Für Freisprüche sollen jährlich 70 statt bisher 2,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen

ARCHIVBILD / THEMENBILD: JUSTIZPALAST
Regierung regelt Kostenersatz bei Einstellung von Ermittlungsverfahren und Freisprüchen in Hauptverfahren. Höchstgrenzen zwischen 5.000 und 30.000 Euro.

Die Diskussion darüber dauert so lange wie manch Strafverfahren: Ist der Kostenersatz, der in Österreich bei der Einstellung von Ermittlungsverfahren vorgesehen ist, angemessen? Ist der Kostenersatz bei einem Freispruch im Hauptverfahren adäquat? Nein, sagen Betroffene, die ihren Verteidigern hohe vier bis fünfstellige Honorare bezahlen und sich damit oft genug verschulden, Rechtsexperten und die Politik. 

Die grüne Justizministerin Alma Zadic und ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler präsentieren zur Wochenmitte die lang erwarteten Gesetzesnovelle, die den immensen Kosten der Betroffenen Rechnung tragen soll. Über das Modell und Details berichtete der KURIER bereits Mitte Februar.

70 statt bisher 2,5 Millionen Euro werden jährlich im Justizbudget für den Kostenersatz vorgesehen sein. 

Wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, so erhalten Betroffene erstmals einen Kostenersatz, der mit einer Höchstgrenze von 6.000 Euro gedeckelt ist.  

Kommt es zu einem Freispruch bei einem Hauptverfahren, so darf der/die Betroffene mit einem Kostenersatz von bis zu 30.000 Euro rechnen. 

Die Höhe des Kostenersatzes ist wie folgt geregelt:

  • Bezirksgericht bis zu 5.000 Euro (bisher max. 1.000 Euro)
  • Einzelrichterin/Einzelrichter am Landesgericht bis zu 13.000 Euro (bisher max. 3.000 Euro)
  • Schöffen-/Geschworenengericht bis zu 30.000 Euro (bisher max. 5.000/10.000 Euro)

Die Verfahren unterteilen sich laut einer Aussendung der Bundesregierung in "Standardverfahren, besonders komplexe Verfahren und Verfahren mit extremen Umfang." 

Bei besonders komplexen Verfahren (sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren) könne "der Höchstsatz um die Hälfte überschritten werden. Bei Verfahren extremen Umfangs kann der Höchstsatz auf das Doppelte erhöht werden."

Justizministerin Zadic freut sich, wie sie sagt, "sehr, dass es nun gelungen ist, die Mittel für den Verteidigerkostenersatz zu verdreißigfachen und dieses Kernanliegen der Grünen im Justizbereich unter Einbindung des ÖRAK und unseres Koalitionspartners umzusetzen." Freisprüche und Einstellungen von Strafverfahren würden einen "gut funktionierenden Rechtsstaat auszeichnen", merkt Zadic zudem in einer Aussendung an. 

Für ÖVP-Verfassungsministerin Edtstadler kommt es einer "zivilen Todesstrafe gleich, wenn Menschen trotz Freispruch oder eingestellten Strafverfahren finanziell ruiniert sind". Das sei ein Widerspruch zur Unschuldsvermutung und dem Rechtsstaat nicht würdig.

Kommentare