Im Amt war der Unmut darüber, wie berichtet, groß. Langjährige Beamte monierten, dass sie nun sogar Informationen über ihre Kinder und ihre Scheidungsurkunde vorlegen müssen. Im Innenministerium wurde hingegen darauf hingewiesen, dass diese Tests international üblich sind. Es gibt auch Stimmen, wonach es wohl einen Grund gebe, warum manche Beamte diese Überprüfung nicht durchführen wollen. Für die betroffenen rund achtzig Beamten müssen nun neue Jobs gefunden werden.
Geändert wurde im Staatsschutzgesetz noch eine weitere umstrittene Bestimmung, nämlich jene, die Razzien in Amtsräumen (wie 2018 im BVT) verhindert hätte. Nun dürfen doch wieder Durchsuchungen stattfinden, allerdings müssen die sichergestellten Dinge zunächst versiegelt werden und dürfen erst später in Anwesenheit eines Richters oder Staatsanwaltes geöffnet werden.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) will künftig mehr – jährlich rund 50 Millionen Euro – investieren. Das ist auch notwendig, da der Personalstand verdoppelt wird und moderne Ausrüstung angeschafft werden muss. Dazu kommen Ausbildungen bei befreundeten Diensten, denn der Analysebereich ist in Österreich in dieser Form de facto unbekannt.
Ab 1. Dezember werden die Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst/ Analyse getrennt. Der Bereich Nachrichtendienst soll künftig gestärkt werden, ebenso die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes. So sind eine weisungsfreie Kommission und mehr Berichte an den Ständigen Unterausschuss vorgesehen.
Die ersten fünfundzwanzig Personen werden bereits in einem Hochschullehrgang ausgebildet, weitere sollen folgen. Es gibt jedenfalls ein ausführliches Nebenbeschäftigungsverbot für die Verfassungsschützer. Um Fehler wie vor dem Terroranschlag in Wien zu vermeiden, sind Fallkonferenzen unter Leitung der Staatsschutzbehörden geplant.
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