Das Ende des Amtsgeheimnisses ist besiegelt, das neue Gesetz für Informationsfreiheit auf Schiene. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne haben sich kurz vor Weihnachten mit der SPÖ auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt, jetzt liegt auch der gemeinsam erarbeitete Abänderungsantrag vor.
Damit wurde einigen Bedingungen entsprochen, die die SPÖ der Koalition gestellt hat, um die nötigen Stimmen für die Zweidrittelmehrheit zu liefern. So sollen laut neuer Fassung alle Verwaltungsorgane – egal, in welche rechtliche Form sie gekleidet sind – gegenüber den Bürgern informationspflichtig werden, ebenso alle Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent bzw. „faktisch“ vom Staat beherrscht werden, heißt es von der SPÖ.
Kurzum: Alle Organisationen, die vom Rechnungshof kontrolliert werden, sollen künftig auch von einzelnen Bürgern kontrolliert werden können.
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Kostenwahrheit und Recherche
Als Erfolg verbucht die SPÖ auch für sich, dass die Arbeit von Journalisten geschützt werden soll: Anders als im Entwurf, der im Herbst präsentiert wurde, sollen Behörden nicht „vorgewarnt“ erden, wenn ein Journalist zu einem möglichen Fehlverhalten recherchiert. Mitgeteilt wird nur, dass es eine Anfrage gibt, die Identität des Anfragenden ist aber nie offenzulegen, heißt es in der neuen Version.
Zudem hat die SPÖ „Kostenwahrheit“ gefordert: Der Mehraufwand durch die Reform soll „zeitnah evaluiert“ werden, die Gebietskörperschaften sollen die Kosten dann vom Bund ersetzt bekommen.
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Drei Jahre Jubiläum
Der weitere Fahrplan: Am 15. Jänner soll noch ein Hearing mit Experten im Verfassungsausschuss im Parlament stattfinden – darunter Christiane Wendehorst, Professorin für Zivilrecht an der Uni Wien, und Datenschutzexperte Thomas Lohninger von EpiCenter.Works.
Am 22. Jänner ist der Beschluss im Ausschuss und am 31. Jänner jener im Plenum des Nationalrats geplant.
In Kraft treten soll das Gesetz im Juli 2025. Die lange Legisvakanz (Übergangsfrist) sollen die betroffenen Stellen nutzen, um sich auf die neue Auskunftspflicht einzustellen.
Übrigens: Der erste Entwurf des Infofreiheitsgesetzes wurde vor ziemlich genau drei Jahren (Februar 2021) in Begutachtung geschickt. Lin
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