Wer der Forderung, sich impfen zu lassen, nicht nachkommt, wird laut der Presse - sie bezieht sich auf einen ersten Rohentwurf des Gesetzes - von der Bezirksverwaltungsbehörde vorgeladen. Binnen vier Wochen gibt es eine zweite Aufforderung. Wer dieser ebenfalls nicht folgt, dem droht eine Geldstrafe bis zu 3.600 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen.
Die Regierung würde gerne auf die Ersatzfreiheitsstrafe verzichten, berichten Insider dem KURIER. Das entspräche allerdings nicht der Logik des österreichischen Verwaltungsstrafrechts, das bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eben eine Ersatzfreiheitsstrafe vorsieht.
Was, wenn man zweimal gegen das Gesetz verstößt? Dann droht laut Presse-Bericht eine Strafe bis zu 7.200 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Von Regierungsseite werden keine konkreten Zahlen zum Strafmaß bestätigt. "Es befinden sich derzeit mehrere legistische Möglichkeiten als Arbeitsgrundlage in Vorbereitung. Diese sind auch so zu werten", heißt es aus dem Gesundheitsministerium zum KURIER.
Alters-Untergrenze: 14 Jahre
Etwas konkreter ist ein anderer Aspekt. Laut gut informierten Kreisen ist bei der Impfpflicht derzeit eine Alters-Untergrenze von 14 Jahren vorgesehen.
Gelten soll die Impfpflicht für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Zur Umsetzung sollen Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte (Elga) und aus dem zentralen Impfregister verknüpft werden.
Sowohl das Gesundheitsministerium als auch das Kabinett von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) beteuern, den Rohentwurf nicht in Umlauf gebracht zu haben. Das sei auch nicht möglich, da noch elementare Punkte Verhandlungssache und somit offen seien, heißt es auf KURIER-Nachfrage. "Der heute Nachmittag medial kolportierte Entwurf zur Impfpflicht ist kein Entwurf der Bundesregierung", betonte das Kanzleramt.
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