Immunität schützt: Bei Wahlniederlage drohen Pilz Verfahren

Immunität schützt: Bei Wahlniederlage drohen Pilz Verfahren
Sein Amt als Abgeordneter schützte Peter Pilz vor Klagen. Da es während der Immunität keine Verjährung gibt, könnte es für ihn aber bald ernst werden.

Für Peter Pilz geht es bei dieser Wahl nicht nur um den Wiedereinzug ins Parlament. Bei Umfragewerten von derzeit zwei Prozent muss er zudem fürchten, dass bald die Polizei vor seiner Tür steht. Verliert er sein Mandat, verliert er auch seinen Schutzmantel: die Immunität.

Aktuell droht ihm das die FPÖ an. Nach einer Pressekonferenz am Montag, bei der Pilz die Partei mit Mandatskauf in Verbindung gebracht hat, lässt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker wissen: „Nach seiner Zeit als Abgeordneter ist es auch mit der Immunität von Pilz vorbei, und er wird sich für diese und andere Anschüttungen vor Gericht verantworten müssen.“

Man könnte das als Drohgebärde abtun – schließlich ist Wahlkampf, und Pilz ist den Mitbewerbern mit seinen Aufdecker-Shows lästig.

Tatsächlich ist aber etwas dran.

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