Ibiza-Video: Staatsanwaltschaft bestätigt Razzia beim Anwalt M.

Das Video zieht immer weitere Kreise
Es besteht der Verdacht, dass der Anwalt bei der Planung und Umsetzung der Aufzeichnung der „Ibiza-Gespräche“ mitgewirkt habe.

Jetzt ist die Katze aus dem Sack:"In der Strafsache „Ibiza-Video“ wurden am gestrigen Tag am Kanzleisitz sowie an der Wohnadresse eines beschuldigten Rechtsanwaltes Hausdurchsuchungen vollzogen, die bis in die Abendstunden andauerten", heißt es in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien.

Die Mitteilung stammt vom Ersten Staatsanwalt Thomas Vecsey. Er schreibt: "Dem Verfahren liegt unter anderem der Verdacht zugrunde, der Rechtsanwalt habe an der Planung und Umsetzung der Aufzeichnung der „Ibiza-Gespräche“ vom 24. Juli 2017 sowie weiters an der Verwendung eines falschen lettischen Reisepasses zum Beweis der vermeintlichen Identität des „Lockvogels“ mitgewirkt, und hierdurch die Vergehen des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten nach Paragraf 120 Strafgesetzbuch sowie der Fälschungbesonders geschützter Urkunden nach Paragraf 223, 224 Strafgesetzbuch, begangen." Es gilt die Unschuldsvermutung.

Besondere Rechte als Anwalt

"Da es sich bei Rechtsanwälten um eine besonders geschützte und nach der Strafprozessordnung zur Aussageverweigerung berechtigte Berufsgruppe handelt, wurde den Durchsuchungen ein Vertreter der Rechtsanwaltskammer beigezogen. Zur Sicherstellung gelangten insbesondere elektronische Datenträger sowie Mobiltelefone", heißt es weiter. "Einer zeitnahen Auswertung steht die Bestimmung des Paragrafen 112 Strafprozessordnung entgegen, wonach Rechtsanwälte gegen die Sicherstellung Widerspruch erheben können. Aufgrund dieses bereits gestellten Antrages sind die sichergestellten Unterlagen und Datenträger vorerst zu hinterlegen und dürfen von Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei nicht eingesehen werden, solange das Gericht nicht darüber entschieden hat."

Und der Erste Staatsanwalt Thomas Vecsey führt in der Aussendung weiters an: "Weitere Auskünfte in diesem umfangreichen, von der Staatsanwaltschaft Wien als Verschluss-Sache geführten Akt, können gegenwärtig nicht erteilt werden."

 

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