Hospizgesetz beschlossen: "Schmerz lindern und Angst nehmen"

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein
Geschaffen wird  ein Fonds, aus dem Zweckzuschüsse an die Länder  erfolgen. Bis  2024 ist der Fonds mit 108 Millionen Euro dotiert.

Dass die Sterbehilfe neu geregelt werden musste und  der  assistierte Suizid ab Jänner in Österreich legal sein würde, hatte vor allem der ÖVP Ende vergangenen Jahres ordentlich Bauchschmerzen bereitet. Doch der Verfassungsgerichtshof hatte gesprochen, das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz gilt seit Anfang des Jahres.

Gleichzeitig hat die Regierung  – gewissermaßen als Alternativangebot –  den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung  angekündigt.

Ein entsprechendes Gesetz hat der Nationalrat nun heute beschlossen.  Nur die Neos stimmten dagegen. Geschaffen wird  ein Fonds, aus dem Zweckzuschüsse an die Länder  erfolgen. Ein Drittel finanziert der Bund, mindestens ein weiteres Drittel das jeweilige Bundesland und maximal ein Drittel die Sozialversicherungsträger. Bis 2024 ist der Fonds mit 108 Millionen Euro dotiert.

Kommentare