Ziel sei, „schwerkranke Menschen in einer enorm vulnerablen Lebensphase unabhängig von ihrer persönlichen, finanziellen und familiären Lage zu unterstützen“, sagt Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Dadurch könne Schmerz gelindert und Angst genommen werden.
Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) sieht durch das Gesetz die Grundlage geschaffen, um schwerkranken Menschen ein würdevolles Lebensende zu ermöglichen. Das sei eine „notwendige Voraussetzung für jegliche Lockerungen bei der Suizidbeihilfe“. Denn: „Der größte Wunsch der Menschen ist nicht der Tod, sondern jener, nicht mehr leiden zu müssen“, sagt Korosec. Studien hätten klar gezeigt, dass bei ausreichender Palliativversorgung fast alle todkranken Menschen von ihrem Sterbewunsch abgehen.
Obwohl es zu letzterem Punkt auch abweichende Meinungen gibt, hat etwas anderes die Neos von ihrer Zustimmung zum Gesetz abgehalten: „Es fehlen die Qualitätskriterien, ebenso wie die Tarife“, sagt der pinke Sozialsprecher Gerald Loacker. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Finanzierung insgesamt scheitere, da die Sozialversicherung das Gesetz als verfassungswidrig einstuft. Der Hintergrund: Im Begutachtungsverfahren hatte die Österreichische Gesundheitskasse auf Basis eines Rechtsgutachtens davor gewarnt, dass einige im Entwurf enthaltene Regelungen verfassungswidrig seien.
Register „in Betrieb“
In Sachen neues Sterbehilfegesetz teilt das Sozialministerium indes auf KURIER-Anfrage mit, das „Sterberegister“ sei in Betrieb, es habe auch bereits Aufrufe gegeben. In das Register werden nach dem neuen Gesetz Personen eingetragen, die eine Sterbeverfügung unterzeichnet haben. Auf diese Weise bekommen sie dann in der Apotheke entsprechende Präparate.
Eine Zahl, wie viele Menschen bereits im Register stehen bzw. sich darum bemühen, gibt es aber aktuell noch nicht. Derzeit würden nur technische Auswertungen durchgeführt, heißt es.
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