Hofburg-Wahl: Wer schafft es tatsächlich auf den Stimmzettel?

Es gibt zwar einige Bewerber für die Hofburg, aber ob sie tatsächlich am 9. Oktober auf dem Stimmzettel stehen werden, entscheidet sich erst in den kommenden vier Wochen.
Am Dienstag, den 9. August beginnt die Frist für das Sammeln von Unterstützungserklärungen. Sie endet am 2. September. Keine leichte Aufgabe, im Hochsommer Tausende Unterstützer zu motivieren, auf das Gemeindeamt zu gehen und dort für ihren Wunschkandidaten zu unterschreiben. Jede und jeder Wahlberechtigte darf nur für einen Kandidaten unterschreiben.
Parteistrukturen helfen
Kein Zweifel besteht, dass der amtierende Bundespräsident Alexander Van der Bellen für seine Wiederkandidatur genügend Unterstützer finden wird. Zur Not kann er auch auf die Strukturen seiner Ex-Partei, die Grünen, zurückgreifen.
Problemlos wird auch der freiheitliche Kandidat Walter Rosenkranz die erforderlichen 6000 Unterschriften sammeln können. Er verfügt über die Organisation seiner Partei. Rosenkranz startet mit dem Sammeln der Unterstützungserklärungen auf Volksfesten und Kirtagen.
Schwieriger wird diese Übung für Kandidaten, die keine Organisation im Hintergrund haben. Am leichtesten werde sich Michael Brunner tun, glauben Experten, kann der Chef der MFG doch aus dem großen Pool der Impfgegner schöpfen. Außerdem gibt es auch hier Strukturen im Hintergrund, die die vielen Demos organisiert haben.
Dominik Wlazny alias Marco Pogo setzt Mitstreiter seiner Bierpartei ein und stellt vor Amtshäusern größerer Städte und in Wiener Bezirken Sammelstände auf. Gerald Grosz wirbt vor allem im Internet um Unterstützung.
Fristenlauf bis zur Wahl
Am 2. September müssen die Unterstützungserklärungen plus 3600 Euro pro Kandidat bei der Bundeswahlbehörde abgegeben werden. Dann beginnt ein Fristenlauf bis zur Wahl.
Für den theoretischen Fall, dass nach dem 2. September (37. Tag vor der Wahl) ein Kandidat verstirbt, muss die Wahl um sechs bis zehn Wochen verschoben werden. Der Zustellungsbevollmächtigte des verstorbenen Kandidaten kann dann einen neuen Wahlvorschlag einbringen. Er darf dafür auch die Unterstützer des Verstorbenen ersuchen, für den Neuen zu unterschreiben.
Verzichtet ein Wahlwerber oder verliert er die Wählbarkeit, kann der Zustellungsbevollmächtigte spätestens am 34. Tag vor der Wahl (5. September) einen Ergänzungsvorschlag einbringen.
Am 8. September wird von der Wahlbehörde der Wahlvorschlag festgezurrt, dann steht endgültig fest, wer am 9. Oktober 2022 auf dem Stimmzettel für die Bundespräsidentenwahl stehen wird.
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