Höchstgericht soll über Arabische Kultusgemeinde entscheiden
Über einen "weiteren herben Rückschlag für die Bundesregierung" freut man sich bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ). Das Landesverwaltungsgericht erklärte die vorigen Juni verkündete Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde nämlich für rechtswidrig. Das bedeutet, dass die nunmehr zehn Moscheen in Wien, St. Pölten, Leoben, Villach und Klagenfurt ohne Gefahr einer Schließung weiterexistieren dürfen. Die Regierung kündigt Berufung an.
Wie berichtet, hatte die türkis-blaue Bundesregierung vorigen Juni die Schließung von sieben Moscheen (sechs arabischer sowie einer türkischen), die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde und die Ausweisung aller 65 Atib-Imame verkündet. Die Maßnahmen im "Kampf gegen den politischen Islam", den sich die Regierung auf die Fahne schreibt, basierten auf Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums. Die Arabische Kultusgemeinde werde wegen salafistischer Umtriebe, die als Verstoß gegen die im Islamgesetz vorgeschriebene „positive Grundeinstellung zu Staat und Gesellschaft“ gewertet werden, komplett aufgelöst, hieß es.
Moscheen durften bald wieder aufsperren
Lange blieben die Maßnahmen jedoch nicht aufrecht. Nicht einmal ein Monat nach den verkündeten Schließungen durften die betroffenen Moscheen infolge einer Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichts wieder aufsperren. Damit erhielt die Arabische Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und durfte ihre Gebetsstätten weiterbetreiben.
Der vom Gericht zu treffenden Entscheidung, ob die ursprünglichen Vorwürfe zurecht erhoben wurden, blickte deren Anwalt, Georg Rihs, damals entspannt entgegen. Das Kultusamt habe bis dato noch keinerlei Beweise vorgelegt, die Vorwürfe seien "nebulos und völlig unzureichend". Man berufe sich einfach auf Zeitungsberichte, könne aber nicht belegen, welcher Imam wann was gesagt haben soll, argumentierte der Jurist Ende Juni.
Eigenes Gesetz missachtet
Nun hat das Verwaltungsgericht Wien die Entscheidung der Bundesregierung - oder besser gesagt: den Bescheid des Kultusamtes - ersatzlos behoben. Und zwar ohne erst eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Grund dafür ist ein krasser Verfahrensfehler.
Laut (dem selbst formulierten) Islamgesetz hätte das Kultusamt die beanstandeten Mängel nämlich präzisieren, der Arabischen Kultusgemeinde eine Frist für die Behebung einräumen und das Ergebnis kontrollieren müssen, bevor es Sanktionen verhängt. Da all diese Verfahrensregeln missachtet worden seien, sei eine inhaltliche Entscheidung gar nicht erst möglich gewesen, erklärt die Vizepräsidentin des Wiener Verwaltungsgerichts, Beatrix Hornschall. Das Kultusamt hat sechs Wochen Zeit, Revision gegen das Erkenntnis zu erheben.
"Mit der Angst gelebt"
Das mindert die Freude bei den Betroffenen jedoch nicht im Geringsten. "Die Erleichterung ist sehr groß. Bis jetzt haben wir mit der ständigen Angst gelebt, dass unsere Moscheen doch zusperren müssen", erklärt der Vorstand der Arabischen Kultusgemeinde, Gabal Zikry, im Gespräch mit dem KURIER.
Er verstehe nicht, "warum das Kultusamt nicht einfach das Gespräch mit uns gesucht hat, damit wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten können", sagt Zikry. "Wir sind keine Salafisten und keine Muslimbrüder, sondern österreichische Muslime, die die Demokratie genießen." Doch das Gericht sei da, "wenn die Politik keine Lösung findet".
In dieselbe Kerbe schlägt IGGÖ-Präsident Ümit Vural. Der Jurist ortet einen "heftigen Rückschlag für das Kultusamt, da das Gericht ein rechtswidriges Handeln erkannt hat". "Diese Niederlage" zeige "einmal mehr, wie wichtig die Gerichte in Zeiten des Populismus sind".
Regierung legt Berufung ein
Die aktuelle Gerichtsentscheidung sei für ihn nicht nachvollziehbar, sagt Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP). Im Kultusamt zeigt man sich nach außen hin aber relativ gelassen. Handle es sich doch "keinesfalls um eine inhaltliche Entscheidung", wie eine Sprecherin erklärt. Es seien nur "rein formalrechtliche Fragestellungen beurteilt" worden. Daher würden alle Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ausgeschöpft, zunächst werde Berufung dagegen eingelegt.
"Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den politischen Islam, seine Auswüchse und Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft zu unterbinden", sagt Blümel. Wenn jemand "gegen die positive Grundeinstellung in Staat und Gesellschaft" handle, müsse das Konsequenzen haben. Sollten dazu gesetzliche Änderungen erforderlich sein, werde die Bundesregierung diese auch in Angriff nehmen, betont der Minister.
Das Beispiel der Arabischen Kultusgemeinde zeige, "dass es die Aufgabe der IGGÖ ist, Klarheit und Transparenz in Bezug auf ihre Moscheeeinrichtungen zu schaffen", betont man im Kultusamt. "Die angekündigte und versprochene Professionalität und Zusammenarbeit" fehle bisher aber "leider in weiten Belangen. Die Datenlage und Klarheit ist in vielen Belangen mangelhaft". So gebe es "nach derzeitigem Stand" (des Kultusamts) derzeit bloß zwei Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde - womit die Grundanforderung nicht erfüllt wäre. Laut Islamgesetz muss eine Kultusgemeinde nämlich zumindest zehn Moscheen umfassen.
Dieser Darstellung widerspricht Gabal Zikry ganz vehement. Man habe mittlerweile die erforderlichen zehn Moscheegemeinden - was von der IGGÖ bestätigt wird.
Präzendenzfall
Wie der Verwaltungsgerichtshof auf die Berufung der Bundesregierung reagieren wird - ob er also die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bestätigt oder im Sinne des Kultusamtes entscheidet - lässt sich schwer prognostizieren. Zwar schleppt die Bundesregierung besagten Verfahrensfehler weiter mit - "es gibt aber noch keinerlei Beispiele, es handelt sich um einen Präzendenzfall", sagt Hornschall. Die Entscheidung des VwGH sei daher "schwer absehbar".
Noch keine gerichtliche Entscheidung gibt es im Fall der Imam-Ausweisungen, die die Türkisch-Islamische Föderation Atib vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft.
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