Rückschlag für Regierung: Tag der offenen Moscheen

Alle gesperrten Moscheen sind wieder offen.
Türkis-blaue Niederlage vor Gericht. In Gebetshäusern der Arabischen Kultusgemeinde darf vorerst wieder gepredigt werden.

„Eine schallende Ohrfeige für das Kultusamt“ seien die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts Wien, meint Anwalt Georg Rihs. Dieses hob am Freitag den Bescheid aus dem Ressort von Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP) auf, wonach die Arabische Kultusgemeinde (AKÖ) „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ aufgelöst werde. Damit erhielt diese ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann ihre Moscheen weiterbetreiben.

Die von der Bundesregierung am 8. Juni verkündete Schließung von insgesamt sieben Moscheen (eine türkische am Wiener Antonsplatz durfte bereits vor 14 Tagen wieder öffnen), hielt somit nicht einmal einen Monat.

„Nebulose Vorwürfe“

Ganz aus dem Schneider ist die AKÖ damit aber noch nicht. Die Vorwürfe des Kultusamtes, wonach die in zumindest einer ihrer Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit unseren gesellschaftlichen Werten vereinbar seien, stehen ja weiter im Raum. Erst vorgestern tauchte ein Handyvideo auf, das vermuten lässt, dass der Imam der As-Sunnah-Moschee in Mariahilf im Koran-Unterricht ein Kind geschlagen hat. Man werde dies intern prüfen, heißt es dazu aus der AKÖ.

Nun habe das Verwaltungsgericht Wien innerhalb der nächsten sechs Monate zu entscheiden, ob die ursprünglichen Vorwürfe zurecht erhoben wurden, sagt Rihs. Bei der Arabischen Kultusgemeinde blickt man der Entscheidung optimistisch entgegen: Das Kultusamt habe bis dato doch noch keine Beweise vorgelegt. „Die Vorwürfe sind nebulos und völlig unzureichend. Man beruft sich einfach auf Zeitungsberichte, kann aber nicht belegen, welcher Imam wann was gesagt haben soll“, argumentiert der Jurist.

Und auch ein weiteres Problem sei aus der Welt geschafft, ist zu hören. Hieß es bis dato doch, dass die AKÖ über zu wenig Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu werden. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) habe sich mittlerweile aber vergewissert, „dass wir tatsächlich die erforderlichen zehn Moscheen haben“, sagt ein Insider.

Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal erklärte, dass der Bescheid für die Schließung der von der AKÖ betriebenen Moscheen weiterhin aufrecht sei. Vom Verwaltungsgericht Wien sei lediglich die „unmittelbare Wirksamkeit“ aufgehoben worden.

Die Regierung werde „den Kampf gegen den politischen Islam konsequent weiter verfolgen“. Man schöpfe daher jedes rechtliche Mittel zur Schließung der Moscheen weiter aus. Darüber hinaus sei bereits über die Ausweisung von mittlerweile zehn aus der Türkei finanzierten Imamen entschieden worden.

Revision möglich

Das Bundeskanzleramt könnte nun zwar gegen die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts Revision beim Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Entscheidung würde aber Monate bis Jahre auf sich warten lassen. Ob dieses Rechtsmittel ergriffen wird, stand am Freitag noch nicht fest. „Eine allfällige dahingehende Vorgangsweise wird in den kommenden Tagen geprüft“, heißt es aus dem Ressort von Gernot Blümel.

Seitens der IGGÖ war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Dabei könnte gerade dort die Entscheidung des Gerichts just einen Tag vor der außerordentlichen Schuraratssitzung am Samstag massive Auswirkungen haben (siehe Zusatzgeschichte rechts). Denn da die AKÖ nun ihre Rechtspersönlichkeit wiedererlangt hat, stellt sie auch vier Delegierte im IGGÖ-Parlament. Und die dürften bei der Entscheidung, ob es zu Neuwahlen kommt, nicht hinter Präsident Ibrahim Olgun stehen. Diesem wurde intern ja vorgeworfen, die Auflösung der AKÖ verursacht zu haben.

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