Höchstgericht: Kurz-Anwalt Suppan bei Beratungen zu U-Ausschuss ausgeschlossen

Höchstgericht: Kurz-Anwalt Suppan bei Beratungen zu U-Ausschuss ausgeschlossen
Suppan ist Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes. Bei Beratungen zum ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss darf er nicht mitwirken und hat auch keine Akteneinsicht.

Werner Suppan ist Anwalt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz - und gleichzeitig ist er Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes. Heikel ist das deshalb, weil das Höchstgericht zuletzt ja intensiv mit dem U-Ausschuss zu den Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP und Kurz beschäftigt war. 

Der VfGH sah sich am Mittwoch zu einer Klarstellung veranlasst: Bei Suppan liege eine Befangenheit vor, er wirke daher bei Beratungen zu Anträgen des U-Ausschuss nicht mit. Ebenso sei ausgeschlossen, dass Suppan "irgendeinen Zugang zu den Akten oder Aktenteilen bekommen könnte, die diesen Untersuchungsausschuss betreffen", heißt es am Mittwoch in einer Aussendung des VfGH.

Suppan hat bisher nicht an U-Ausschuss mitgewirkt

Auf KURIER-Nachfrage beim VfGH heißt es, dass Suppan auch bisher weder am U-Ausschuss zu den ÖVP-Korruptionsvorwürfen noch am vorigen zur Ibiza-Causa mitgewirkt habe. Da er nur Ersatzmitglied sei, habe er im VfGH auch keinen Zugang zum Aktensystem. Ersatzmitglieder erhalten nur jene Akten, die sie konkret zur Vorbereitung eines Falles brauchen. 

Anfechtungen der Hofburg-Wahl

Der VfGH tritt am 14. und 22. November zusammen, um Anträge zur Bundespräsidentenwahl und zum U-Ausschuss zu behandeln. Mehrere Anträge zur Wahlanfechtung sind seit Ende Oktober eingebracht worden. Bei den Anfechtungswerbern handelt es sich aber – anders als 2016 – nur um Personen, die keinen Wahlvorschlag eingebracht haben oder deren Wahlvorschlag aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde. 

In den Anfechtungen behaupten diese, dass ihre Kandidatur rechtswidrigerweise nicht zugelassen worden sei. Der VfGH hat innerhalb von vier Wochen über diese Anträge zu entscheiden. 

ÖVP will WKStA-Mails

Bei der Sitzung am 22. November wird es um den bereits erwähnten U-Ausschuss bzw. zwei Anträge gehen, die sich auf die Tätigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beziehen. Das Justizministerium hatte um eine Klärung ersucht, zu welchen Themen Thomas Schmid, Ex-Finanz-General und Kronzeuge in spe, im U-Ausschuss befragt werden darf. Es besteht die Sorge, dass die Befragung im Parlament die strafrechtlichen Ermittlungen gefährden könnte. Schmid sagte bei seinem Auftritt am 3. November nichts, soll aber erneut geladen werden. 

Der zweite Antrag zum Thema U-Ausschuss kommt von der ÖVP: Sie hatte bereits am 20. Oktober im U-Ausschuss verlangt, dass die Justiz die Mails der WKStA sowie die gesamte schriftliche und sonstige elektronische Kommunikation der Behörde, soweit sie mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt, erheben und dem U-Ausschuss vorlegen soll. 

Der U-Ausschuss hatte dieses Verlangen mehrheitlich als "unsachlich" abgelehnt. Die ÖVP hält diesen Beschluss für rechtswidrig und will ihn nun beim VfGH anfechten. 

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