Historie des Maßnahmenvollzugs: Von "Wahnwitz, Blödsinn und Abartigkeit"

Historie des Maßnahmenvollzugs: Von "Wahnwitz, Blödsinn und Abartigkeit"
Psychisch Kranke wurden jahrhundertelang weggesperrt, versteckt oder ermordet. Das erste Gesetz für abnorme Rechtsbrecher aus den 70ern war stets unterbudgetiert. Jetzt gibt es mehr Budget – und neue Begriffe.

Jene, die Schaden oder Eckel verursachen (…) Wahnwitzige und mit Krebsen oder mit solchen Schäden behaftete Personen, welche aus der allgemeinen Gesellschaft, und aus den Augen deren Menschen müssen entfernt werden (…).

In seinem Hofdekret aus dem Jahr 1781 definierte Kaiser Joseph II. die Klientel für sein Projekt: den Narrenturm am Areal des ebenfalls von ihm eingerichteten Allgemeinen Krankenhauses in Wien.

Diese Strategie hat sich im Wesentlichen bis heute gehalten. Wenn psychisch Kranke eine strafrechtliche Grenze überschreiten, können sie auf unbestimmte Zeit in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und damit „aus den Augen der Menschen entfernt“ werden.

Das soll sich ändern. Justizministerin Alma Zadić präsentierte vergangene Woche ein Paket zur Reform des Maßnahmenvollzugs (siehe unten). Allerdings: Das Patentrezept für den Umgang mit psychisch kranken und gefährlichen Rechtsbrechern fehlt.

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