Neuerungen beim Maßnahmenvollzug
Terror-Verurteilte länger einsperren, psychisch Erkrankte therapieren
Diskutiert wird über den Maßnahmenvollzug seit Jahrzehnten. Neben der grundlegenden Reform, die auch eigene Regeln für jugendliche Täter bringen soll, ist nach dem Terroranschlag in Wien zusätzlich die Diskussion entbrannt, ob Gefährder nach ihrer Haftstrafe in den Maßnahmenvollzug genommen werden könnten. Die so genannte Zerbes-Kommission, die die Umstände des Anschlags untersuchte, lehnte dies ab. Zadic geht es vor allem um eine verbesserte Situation im Maßnahmenvollzug, dessen Belegung in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Unter anderem hat die grüne Justizministerin in der Vergangenheit auf mehr Gutachter gedrängt und um eine bessere Betreuung und Unterbringung geworben. Beides soll nun umgesetzt werden. Die reformierten Einweisungsvoraussetzungen gehen heute, Dienstag, in Begutachtung, so Zadic. Das Gesetz zum Maßnahmenvollzug werde im Ministerrat am Mittwoch beschlossen.
Es handle sich um einen "historischen Tag", so Zadic. Grund: Seit 50 Jahren sei der Maßnahmenvollzug unverändert belassen gewesen, EU und Wissenschaft hätten den Maßnahmenvollzug zurecht kritisiert. "Es geht darum, den Maßnahmenvollzug treffsicher zu machen." In diesem Zusammenhang seien zwei Fragen diskutiert worden.
Welche Menschen sollen in den Maßnahmenvollzug? Welche Art von psychischer Erkrankung soll geltend gemacht werden? Die zweite Frage, die es zu beantworten gilt, sei: Welche Therapie soll diesen Menschen zuteil werden.
Personen, die "tatsächlich gefährlich sind", deren Straftaten mit über drei Jahren Freiheitsstrafe belegt sind, sollen in den Maßnahmenvollzug, so Zadic. Menschen, mit psychischen Erkrankungen, soll eine psychiatrische Therapie zuteil werden. Derzeit seien 1.300 Menschen im Maßnahmenvollzug - in den vergangenen Jahren sei diese Zahl um 60 Prozent gestiegen.
Eine "überwiegende Anzahl von Personen im Maßnahmenvollzug habe eine geringe Strafe", werde aber ob der psychischen Erkrankung als gefährlich eingestuft. Deshalb sei eine Reform dringend notwendig geworden, Strafvollzug und Maßnahmenvollzug zu trennen. Es gelte insbesondere, die psychiatrische Betreuung auch in der Haft auszubauen.
Für Jugendliche soll es zudem Änderungen geben, so Zadic. Für diese sei ab einer Haft von 15 Jahren der Maßnahmenvollzug vorgesehen. Bei der begangenen Straftat muss es sich um ein Kapitalverbrechen handeln. Entscheidend sei die "Anlasstat", sagt Zadic auf Nachfrage. Gutachter entscheiden darüber, ob Menschen, die potenziell gefährlich sind, im Maßnahmenvollzug unterzubringen sind, oder, ob sie eine psychiatrische Therapie bekommen sollen.
Innenminister Karl Nehammer verweist darauf, dass auf eine Person, die überwacht wird, acht Beamte von Nöten sind, die diese rund um die Uhr überwachen. Durch die elektronische Fußfessel werde diese Beobachtung effizienter und weniger personalintensiv werden.
Verurteilte Terroristen und gefährliche Terroristen könnten durch die Reform des Maßnahmenvollzugs nun "tatsächlich länger in Haft verbleiben", so Nehammer. Gehe es um die Sicherheit des Landes passe kein Blatt Papier zwischen Justiz- und Innenministerium, so Nehammer. Zudem sei das Anti-Terror-Paket die Antwort auf den "rechtsstaatlichen Terror". Ein potenziell rückfälliger Terrorist, der bereits ein Mal verurteilt wurde, wird künftig wie ein "gefährlicher Rückfallstäter" behandelt werden könne, so die Minister.
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