Kickl-Hitler-Vergleich: FPÖ erstattet Anzeige wegen NS-Verharmlosung

NR-WAHL: PRÄSENTATION FPÖ "WAHLPROGRAMM": KICKL
In einem im Netz kursierenden Video wird FPÖ-Chef Herbert Kickl mit Hitler verglichen. Der ehemalige Grünen- und NEOS-Politiker Robert Luschnik verteidigt den Clip mit "aktiver Aufklärungsarbeit".

Ein bereits seit Monaten im Internet kursierendes Video, das FPÖ-Obmann Herbert Kickl mit Adolf Hitler vergleicht, beschäftigt die Staatsanwaltschaft. Die Freiheitlichen haben nun auch eine Strafanzeige wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus eingebracht. Diverse Unterlassungsklagen gegen den Verein, hinter dem der ehemalige Grünen- und NEOS-Politiker Robert Luschnik steckt, waren bis jetzt erfolglos.

Das gegen Kickl gerichtete Video bezieht sich auf dessen Anspruch, im Falle eines Wahlsieges "Volkskanzler" zu werden. Mit diesem Begriff war auch schon Hitler tituliert worden. In dem kurzen Clip verwandelt sich der FPÖ-Chef auch nach und nach in den nationalsozialistischen Diktator - ein Vergleich, den die Blauen strikt ablehnen. Sie haben nicht nur auf Unterlassung geklagt, sondern sehen darin auch eine Verharmlosung der NS-Ideologie, was einen Straftatbestand bedeutet.

"Aktive Aufklärungsarbeit" 

Hinter dem Video steckt die "Plattform Demokratie Österreich", die unter anderem von Luschnik betrieben wird. Er war einst Bundesgeschäftsführer der Grünen und später der NEOS. Derzeit ist er als Politikberater aktiv. Er verwahrte sich nach den ersten Klagen gegen eine parteipolitische Zuschreibung und sieht in der Verbreitung des Videos vielmehr "aktive Aufklärungsarbeit". "Die historischen Fakten kann nicht einmal Herr Kickl wegklagen", meinte er.

Video weiterhin leicht auffindbar 

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sieht dennoch eine "grüne Schmutzkübelkampagne" vor der Nationalratswahl hinter dem Video. Der Vergleich mit Hitler sei "geschmacklos und entbehrt jeder Grundlage". Bereits vor der Anzeige wegen NS-Verharmlosung waren medienrechtliche Schritte eingeleitet worden. Das Video, das in einer zuerst nicht öffentlichen Fassung bereits seit Ende Mai in mehreren Varianten im Netz kursiert, ist aber dennoch weiterhin leicht auffindbar.

Erst Ende des vergangenen Jahres waren die Bestimmungen im Verbotsgesetz verschärft worden. Strafbar ist seitdem auch jegliches, und nicht mehr wie früher nur "gröbliches", Verharmlosen des Holocaust. Gegen die Novelle stimmte im Nationalrat nur die FPÖ.

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