Hausdurchsuchung: "Man fragt sich, ist das gerechtfertigt?"

Ainedter wird gegen das Urteil Berufung einlegen
Rechtsexperte und Grasser-Anwalt Manfred Ainedter teilt die Kritik an Blümels Hausdurchsuchung.

Ein einfacher Tatverdacht genügt, um in Österreich eine Hausdurchsuchung durchführen zu können. „Es handelt sich quasi um eine simple Stempelbewilligung des Richters“, erklärt Strafrechtsexperte Manfred Ainedter im daily-Podcast des KURIER. Ainedter verteidigte unter anderem Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

"Die Staatsanwaltschaft legt einen Vordruck vor, der Richter setzt den Stempel. Es ist völlig legitim, das zu kritisieren. Eine Hausdurchsuchung ist schließlich doch ein schwerwiegender Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte."

In Österreich würden Hausdurchsuchungen vergleichsweise schnell bewilligt werden. Man müsse sich schon fragen, ob das gerechtfertigt sei: „Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass diese Maßnahme international auch so schnell bewilligt ist wie in Österreich.“

„Nicht sakrosankt“

Ainedter kritisiert außerdem, dass die Durchsuchung völlig schrankenlos passiere, jegliche „Zufallsfunde“ dürften genauso für die Ermittlungen verwendet werden wie Gegenstände und Unterlagen, nach denen aktiv gesucht werde: „Das ist bei Rechtsanwälten anders. Wenn bei uns eine Hausdurchsuchung stattfindet, ist erstmal alles zu versiegeln, anschließend entscheidet ein Richter, was verwertbar ist.“ Diese Differenzierung sei problematisch.

Im Fall Blümel hätte es laut Ainedter durchaus gelindere Mittel gegeben. „Für mich ist die Maßnahme der Hausdurchsuchung in diesem Fall nicht nachvollziehbar“, sagt der Anwalt. Und abschließend: „Die Justiz ist keinesfalls sakrosankt. Kritik muss sie jedenfalls aushalten.“

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