Haben die Spitalsärzte die richtigen Vertreter bekommen?

Haben die Spitalsärzte die richtigen Vertreter bekommen?
Die jüngsten Wahl in der zuständigen Kurie in der Ärztekammer könnte ein rechtliches Nachspiel haben

Der Vorgang war, nun ja, doch speziell: Als es vergangene Woche in der Bundeskurie der angestellten Ärzte darum ging, einen Chef zu wählen, boykottierten gleich vier Bundesländer die Abstimmung, indem sie den Raum verließen. Der Grund des Protests: Es sei keine Frau und auch kein Jungärzte-Vertreter bei der Postenbesetzung berücksichtigt worden.

Der Boykott ist für sich genommen speziell, immerhin geht es um den höchsten Standesvertreter der heimischen Spitalsärzte. Im konkreten Fall könnte die Sache aber ein bitteres Nachspiel mit sich bringen, in das sowohl das Gesundheitsministerium als auch die Gerichte involviert werden.

Der Grund: Laut den Satzungen der Ärztekammer sind Bundeskurien nur beschlussfähig, wenn zumindest sechs Landesärztekammern vertreten sind – und dem war nicht so. Während Niederösterreich, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg eine Wiederholung der Wahl fordern, sieht der wiedergewählte Bundeskurienobmann Harald Mayer vorerst kein Problem. Seine Argumentation: Die Anwesenheit von Länder-Vertretern sei zwar bei Beschlüssen, nicht aber bei Wahlen nötig. Das hätten auch das Ministerium und die Kammer-Juristen bestätigt.

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